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Die Erkundung der Auswirkungen der Musterrechtsverordnung 20424 auf die Akkreditierung im Hochschulbereich

Dieser Artikel behandelt die kürzliche Veranstaltung an der Unicub Bonn, die sich auf die Musterrechtsverordnung 20424 konzentriert, sowie deren Auswirkungen auf die Entwicklung von Studienprogrammen, das Qualitätsmanagement und die Akkreditierungsprozesse in der Hochschulbildung.

Video Summary

Die kürzlich in Unicub Bonn veranstaltete Veranstaltung, die von Christina Satori moderiert wurde, beschäftigte sich mit den Feinheiten der Musterrechtsverordnung 20424 und ihren erheblichen Auswirkungen auf die Entwicklung von Studienprogrammen, das Qualitätsmanagement und die Akkreditierungsprozesse. Die Teilnehmer wurden ermutigt, aktiv teilzunehmen, indem sie Fragen über Slido einreichten, wobei der spezifische Code 3959883 für den Zugang verwendet wurde. Die Agenda war in vier thematische Blöcke gegliedert: Prüfungsansätze, Systemakkreditierung, zusätzliche Themen wie internationale duale Studiengänge und Diversität sowie Verfahrensfragen, die von 11:45 Uhr bis 16:00 Uhr reichten.

Zu den Hauptrednern der Veranstaltung gehörten Dr. Kerstin Schulmeier vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst, Professor Bargstedt, Vorsitzender des Akkreditierungsrates, und Professor Bartosch, Vizepräsident der Konferenz der Hochschulrektoren. Der 2021 eingeleitete Evaluierungsprozess ergab, dass das Akkreditierungssystem effektiv funktioniert, wobei zwei Drittel der Entscheidungen zugunsten der Hochschulen ausfielen. Die Redner äußerten ihre Zufriedenheit mit dem kooperativen Prozess, der über 550 Rückmeldungen von Hochschulen umfasste, und unterstrichen die Bedeutung kontinuierlicher Verbesserung und Flexibilität innerhalb des Akkreditierungssystems. Sie erkannten die Herausforderungen an, die die Pandemie mit sich brachte, insbesondere in Bezug auf Online-Meetings, wiesen jedoch auf die konstruktive Natur der Diskussionen hin.

Es wurden jedoch Bedenken hinsichtlich der letzten Phase des Prozesses geäußert, in der die Hochschulen sich bei der Entscheidungsfindung sidelined fühlten. Die Veranstaltung hatte zum Ziel, Änderungen in der Verordnung zu klären und weitere Anregungen für zukünftige Verbesserungen zu sammeln. Das Gespräch drehte sich um die Komplexität der Hochschulischen Selbstorganisation und die Umsetzung der Musterrechtsverordnung (MVO) 2024. Die Teilnehmer äußerten ihre Bedenken hinsichtlich des sensiblen Gleichgewichts, das zwischen verschiedenen Ländern erforderlich ist, und der Herausforderungen, Flexibilität zu bewahren, ohne bürokratische Hürden zu schaffen. Sie betonten die Notwendigkeit von Transparenz und die Notwendigkeit für Hochschulen, einfachere Systeme zu übernehmen, die die Qualitätssicherung verbessern.

Vertreter des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst von Baden-Württemberg skizzierten den Evaluierungsprozess, der sich über drei Jahre erstreckte und umfangreiche Rückmeldungen von 550 Quellen einbezog. Die MVO wird als Rahmen wahrgenommen, der es Hochschulen ermöglicht, ihre Programme zu gestalten und gleichzeitig Verantwortung und Qualität sicherzustellen. Die Teilnehmer plädierten dafür, dass Hochschulen die Freiheiten, die die MVO bietet, nutzen, um Diskussionen über Lehre und Programmgestaltung zu fördern, und hoben die Notwendigkeit der Zusammenarbeit zwischen Bildungseinrichtungen in ganz Europa hervor. Die allgemeine Stimmung war eine von vorsichtigem Optimismus, mit einem Aufruf an die Hochschulen, die Initiative zu ergreifen, um die MVO zu nutzen, um die Bildungsqualität zu verbessern.

Die Diskussion konzentrierte sich auch auf die jüngsten Änderungen im Akkreditierungsprozess der Hochschulen, insbesondere die Evaluierung und Überarbeitung der Musterrechtsverordnung. Wichtige Interessengruppen, einschließlich Hochschulen und Akkreditierungsagenturen, gaben umfangreiche Rückmeldungen durch einen zweistufigen Prozess, der durch eine Länderbefragung initiiert wurde. Diese Rückmeldungen hoben zentrale Themen hervor, wie die Notwendigkeit von Klarheit in den Akkreditierungsverfahren, die Einführung einer einzigen Prüfung pro Modul und die Bedeutung internationaler Zusammenarbeit in dualen Studiengängen. Die im Sommer 2023 durchgeführte Evaluierung ergab eine 100%ige Rücklaufquote von den Evaluatoren, was auf ein starkes Engagement im Prozess hinweist. Die Ergebnisse führten zur Identifizierung notwendiger Anpassungen, einschließlich der Verlängerung der Akkreditierungszeiträume auf acht Jahre und der Schaffung klarerer Richtlinien für internationale Kooperationsstudiengänge.

Zu den spezifischen Anpassungen gehörte die Umsetzung des europäischen Ansatzes für gemeinsame und multiple Studiengänge sowie die Vereinfachung der Anforderungen an Qualitätsberichte für systemakkreditierte Hochschulen. Die Diskussion behandelte auch Bedenken hinsichtlich der Mindestmodulgröße von 5 ECTS und der Notwendigkeit einer Prüfung pro Modul, was zu einem flexibleren Ansatz bei der Bewertung führte, der die kompetenzorientierte Bewertung betont und gleichzeitig die Arbeitsbelastung der Studierenden verwaltet. Es wurden Klarstellungen zu den jüngsten Änderungen der Akkreditierungsrichtlinien für Hochschulen in Deutschland vorgenommen. Bemerkenswert ist, dass etwa 10% der erhaltenen Rückmeldungen auf Missverständnissen der aktuellen Vorschriften basierten. Zwei Hauptbeispiele wurden hervorgehoben: Paragraph 99, der sich auf die Zusammenarbeit mit nicht-universitären Institutionen bezieht, und klarstellt, dass er für Franchise-Programme und nicht für duale Studiengänge gilt, sowie die spezifischen Arbeitslastregeln für intensive Studiengänge, die 30 ECTS-Punkte pro 30 Stunden Arbeit vorschreiben.

Das Gespräch klärte auch, welche Regeln für die Programm- und Systemakkreditierung gelten, wobei spezifiziert wurde, dass die Paragraphen 7 und 17 für systemakkreditierte Institutionen gelten, wobei die Verfahrensregeln für die Systemakkreditierung nun klar umrissen sind. Die Kriterien für duale Studiengänge wurden zuvor nur in der Begründung der Vorschriften erwähnt. Nach umfangreichen Diskussionen wurde beschlossen, dass das „dreifache Ineinandergreifen“ von Inhalten, Organisation und vertraglichen Vereinbarungen der Standard für alle Institutionen sein wird, die duale Studiengänge anbieten. Neue Veröffentlichungspflichten wurden eingeführt, die verlangen, dass Modulbeschreibungen und Prüfungsordnungen für potenzielle Studierende zugänglich sind, um sicherzustellen, dass sie gut über die Studienprogramme informiert sind. Die neuen Vorschriften sollen am 1. August 2025 in allen Bundesländern in Kraft treten, wobei einige Regeln Übergangsfristen haben.

Die Diskussion behandelte auch die Änderungen in Paragraph 12, Abschnitt 5 der Musterrechtsverordnung, die darauf abzielen, die Studienfähigkeit in Studiengängen zu verbessern. Der Fokus lag auf der Prüfungsdichte und -organisation, um sicherzustellen, dass die Studierenden ihr Studium innerhalb der Regelstudienzeit abschließen können. Zuvor war eine Prüfung pro Modul mit einem Umfang von fünf Leistungspunkten vorgeschrieben, um die hohe Prüfungsbelastung zu reduzieren, die während des Übergangs von Diplom- und Masterstudiengängen zu Bachelor- und Masterstudiengängen entstand. Die Länder entschieden, die starre Anforderung an eine quantitative Obergrenze aufzugeben, um den Hochschulen mehr didaktische Freiheit zu ermöglichen. Die Hochschulen müssen jedoch sicherstellen, dass die gesamte Prüfungsbelastung angemessen bleibt und die Studienfähigkeit gewährleistet ist. Ein Prüfungsansatz ist nur erforderlich, wenn von der vorherigen Regelung abgewichen wird, was den Hochschulen ermöglicht, individuelle Konzepte zu entwickeln, die den spezifischen Anforderungen ihrer Programme entsprechen.

Die Bedeutung der Abstimmung der Bewertungsmethoden mit den Lernzielen wurde betont, wobei verschiedene Formen der Bewertung, wie Portfolioauswertungen und mündliche Prüfungen, als notwendig erachtet wurden, um unterschiedliche Kompetenzen zu messen. Der Unterschied zwischen „Prüfungsform“ und „Prüfungsart“ wurde hervorgehoben, wobei angemerkt wurde, dass diese Begriffe in der MVO nicht einheitlich definiert sind. Die überarbeiteten Vorschriften priorisieren die Kompetenzen der Studierenden und verbessern das didaktische Dreieck von Lehre, Lernen und Bewertung. Dieser Wandel ermöglicht Flexibilität im Prüfungsdesign und berücksichtigt unterschiedliche Bildungskontexte. Die Komplexität der Bewertungen in künstlerischen Programmen wurde anerkannt, mit einem Aufruf nach maßgeschneiderten Prüfungsformen, die den einzigartigen Anforderungen dieser Disziplinen Rechnung tragen.

Rechtliche Überlegungen wurden ebenfalls erörtert, wobei ein Übergang von der rechtlichen Konformität zum konzeptionellen Rahmen der Bewertungen vorgeschlagen wurde, um sicherzustellen, dass die Lernziele durch geeignete Prüfungsmethoden erreicht werden. Bewertungen dienen als Feedback sowohl für Studierende als auch für Institutionen und verstärken die Notwendigkeit eines durchdachten Prüfungsdesigns, das mit den Lernzielen übereinstimmt. Die Bedeutung der konstruktiven Abstimmung wurde erneut betont, wobei eine kohärente Beziehung zwischen Lernzielen, Lehrmethoden und Prüfungsformen gefordert wurde. Insgesamt betonte der Dialog die Notwendigkeit eines umfassenden und flexiblen Ansatzes für Prüfungen, der unterschiedliche Lernresultate unterstützt.

Das Gespräch drehte sich auch um die Notwendigkeit und Struktur von Prüfungsansätzen in der Hochschulbildung, insbesondere in Bezug auf Modulhandbücher. Prüfungsansätze sind für die Akkreditierung erforderlich und sollten in den Akkreditierungsunterlagen der Hochschule enthalten sein, entweder im Selbstbericht oder als Anhänge. Sie sind in Modulhandbüchern nicht öffentlich erforderlich, sollten jedoch mit den darin bereitgestellten Informationen übereinstimmen. Der Prüfungsansatz muss spezifisch für das Studienprogramm sein, kann jedoch Teil eines umfassenderen hochschulweiten Rahmens sein. Module können für eine einzige Prüfung kombiniert werden, wenn die Lernziele übereinstimmen, und nicht jedes Modul benötigt eine separate Prüfung. Ein didaktisches Konzept für das Studienprogramm ist notwendig, das Ausnahmen für bestimmte Module umreißen kann. Die Einbeziehung der Studierenden in die Entwicklung von Prüfungsansätzen wird gefördert, um potenzielle Probleme frühzeitig zu identifizieren.

Die Diskussion hob auch die Bedeutung von Transparenz, studentischer Beteiligung und die Notwendigkeit kohärenter Prüfungsstrategien in akademischen Programmen hervor. Die Evaluierung von Prüfungsansätzen in der Hochschulbildung betonte die Notwendigkeit für Hochschulen, die Arbeitsbelastung und Prüfungsbelastung der Studierenden zu bewerten. Es wurde festgestellt, dass es keine universelle Antwort gibt, da dies je nach Fachrichtung variiert. Die Bedeutung von Studierendenfeedback und Evaluierungsergebnissen wurde betont, insbesondere in Bezug auf die Übereinstimmung von Leistungspunkten mit dem tatsächlichen Aufwand der Studierenden. Das Gespräch behandelte auch die Notwendigkeit, Prüfungsbelastungen zu bewerten, insbesondere wenn eine Hochschule eine Politik von einer Prüfung pro Modul beibehält. Die jüngsten Änderungen der Musterrechtsverordnung befreien die Hochschulen nicht von der Durchführung von Evaluierungen; vielmehr bieten sie mehr Flexibilität bei der Präsentation von Teilprüfungsformaten.

Der Dialog umfasste Fragen, ob Portfoliobewertungen in Prüfungsansätzen gerechtfertigt werden müssen und wie kombinierte Bewertungen, wie schriftliche Arbeiten ergänzt durch Präsentationen, klassifiziert werden können. Die Komplexität der Prüfungen und deren Vorbereitung wurde erörtert, wobei festgestellt wurde, dass das Schwierigkeitsniveau die Arbeitsbelastung der Studierenden erheblich beeinflussen kann. Das Gespräch endete mit der Feststellung, dass Prüfungsansätze mit den Gesamtkonzepten der Studienprogramme übereinstimmen müssen, um sicherzustellen, dass die Gesamtarbeitsbelastung innerhalb der Regelstudienzeit angemessen bleibt. Die Notwendigkeit einer kohärenten Integration von Prüfungs- und Studienkonzepten wurde betont, ebenso wie die Bedeutung, den Studierenden konstruktives Feedback zu geben.

In einer Diskussion über die Entwicklung von Studienprogrammen wurde das Verhältnis zwischen benoteten und unbenoteten Bewertungen angesprochen. Es wurde betont, dass in den Natur- und Ingenieurwissenschaften oft für jedes Modul Noten vergeben werden, während dies in der Sozialen Arbeit nicht der Fall ist. Die Teilnehmer forderten eine Reflexion über das Gleichgewicht zwischen Noten und Feedback für die Studierenden, um deren Lernfortschritt zu unterstützen. Die Notwendigkeit, ein kohärentes Prüfungsansatz zu entwickeln, das die gesamte Studierendenerfahrung berücksichtigt, wurde hervorgehoben. Eine kontinuierliche Evaluierung von Studienprogrammen und Modulen ist entscheidend, um strukturelle Probleme wie eine übermäßige Prüfungsdichte zu identifizieren. Die Bedeutung von Best-Practice-Beispielen zur Evaluierung der Prüfungsdichte wurde hervorgehoben, wobei auf die Schweiz verwiesen wurde, wo solche Evaluierungen bereits etabliert sind.

Die Diskussion endete mit einem Fokus auf die Veröffentlichungspraxis und interne Verfahren akkreditierter Hochschulen, insbesondere in Bezug auf Paragraph 18, Abschnitt 4 der Musterakkreditierungsverordnung. Bedenken wurden von Hochschulen hinsichtlich der hohen Berichtspflichten und der wahrgenommenen zusätzlichen Arbeitsbelastung geäußert, die einige als Spiegelung der Akkreditierungsprozesse für Programme empfanden. Die Arbeitsgruppe hatte zum Ziel, die legitimen Interessen der Stakeholder, einschließlich potenzieller Studierender, Arbeitgeber und Hochschulmitglieder, zu klären und gleichzeitig die Belastung für akkreditierte Institutionen zu verringern. Zu den wesentlichen Änderungen gehört die Definition von Mindeststandards für die öffentliche Berichterstattung, die aus der ISGS und der Datenbank des Akkreditierungsrates abgeleitet sind. Die Institutionen sind verpflichtet, grundlegende Informationen über Studienprogramme bereitzustellen, einschließlich der Akkreditierungszeiträume und etwaiger auferlegter Bedingungen. Während die Verpflichtung zur Veröffentlichung von Qualitätsberichten aufgehoben wurde, müssen die Institutionen weiterhin Akkreditierungsdaten in die Elias-Datenbank eingeben, einschließlich einer Zusammenfassung der Qualitätseinschätzungen. Die neuen Vorschriften treten am 1. August 2025 in Kraft, und die Institutionen werden erwartet, ihre Praktiken entsprechend anzupassen.

Darüber hinaus wurde in Bezug auf den Lehrauftrag und die Bildungsziele, die in Paragraph 17 umrissen sind, klargestellt, dass eine separate Lehrauftragserklärung nicht zwingend erforderlich ist; sie kann in die allgemeine Hochschulmission integriert werden. Diese Flexibilität zielt darauf ab, die Einhaltung zu vereinfachen und gleichzeitig sicherzustellen, dass wesentliche Inhalte abgedeckt werden. Die Diskussion konzentrierte sich auf die aktualisierten Musterverordnungen für Hochschulen, insbesondere hinsichtlich der Darstellung der Bildungsziele. Es wurde hervorgehoben, dass die überarbeiteten Vorschriften die Integration übergeordneter Bildungsziele in die allgemeine Missionserklärung der Institution ermöglichen, anstatt eine separate Lehrauftragserklärung zu verlangen. Diese Änderung betont die Bedeutung dieser Bildungsziele in den Lehrplänen.

Das Gespräch behandelte auch den Terminuswechsel von „Studienprogrammen“ zu „Curricula“ und stellte klar, dass dies keine wesentlichen Änderungen im Akkreditierungsprozess impliziert. Die Teilnehmer bemerkten, dass die vorherigen Vorschriften bereits die Anforderung enthielten, dass Curricula sowohl programmspezifische als auch institutionelle Bildungsziele widerspiegeln müssen. Darüber hinaus wurde die Bedeutung der Einbeziehung verschiedener Interessengruppen, einschließlich der Studierenden, in den Akkreditierungsprozess unterstrichen, wobei speziell auf die Notwendigkeit externer studentischer Perspektiven hingewiesen wurde. Die Diskussion berührte die Vergleichbarkeit der Akkreditierungsprozesse zwischen verschiedenen Institutionen und die Notwendigkeit, dass alle Interessengruppen an der Bewertung akademischer Kriterien teilnehmen. Schließlich wurde festgestellt, dass die Prozesse zur Überprüfung formaler Kriterien unverändert bleiben, sodass akkreditierte Institutionen diese Bewertungen intern durchführen können, wie sie es in der Vergangenheit getan haben.

Das Gespräch konzentrierte sich auf die aktualisierten Vorschriften bezüglich der Akkreditierungsprozesse für Hochschulen in Deutschland. Wichtige Punkte umfassten, dass systemakkreditierte Hochschulen ihre eigenen Bewertungen formaler Kriterien durchführen können, während substanzielle Bewertungen von externen Experten vorgenommen werden müssen. Es gibt kein vorgeschriebenes Format für Bewertungen; die Hochschulen haben die Freiheit, ihre eigenen Bewertungsmodelle zu entwickeln, die schriftliche Kommentare oder Bewertungen auf der Grundlage von Dokumentationen umfassen können. Bedenken wurden hinsichtlich der Bündelung von Studienprogrammen zur Akkreditierung geäußert, wobei betont wurde, dass die Hochschulen angemessene Größen und Zusammensetzungen von Bündeln sicherstellen sollten, die idealerweise zehn Programme nicht überschreiten. Die Vorschriften spezifizieren, dass interne Verfahren für systemakkreditierte Hochschulen keine Genehmigung des Akkreditierungsrates erfordern, im Gegensatz zur Programmakkreditierung.

Es wurden verschiedene Szenarien zur Verlängerung der Fristen für externe programmakkreditierte Studiengänge, die auf die Systemakkreditierung umsteigen, diskutiert. Hochschulen können Fristen um bis zu zwei Jahre verlängern, wenn sie sich auf die Systemakkreditierung vorbereiten, oder um ein zusätzliches Jahr, wenn der Antrag aussteht. Außergewöhnliche Verlängerungen können auch in Fällen höherer Gewalt gewährt werden. Systemakkreditierte Hochschulen müssen definierte Zeitrahmen für die Erfüllung der Anforderungen einhalten, wobei im begründeten Fall Verlängerungen möglich sind. Insgesamt hob das Gespräch die Flexibilität und Autonomie hervor, die den Hochschulen im Akkreditierungsprozess gewährt wird, während gleichzeitig die Qualitätsstandards aufrechterhalten werden.

Die Diskussion drehte sich um die Akkreditierungsprozesse für Hochschulen, insbesondere um die Zeitrahmen und Anforderungen für die Systemakkreditierung. Es wurde klargestellt, dass interne Akkreditierungszeiträume vor der Einreichung des Antrags auf Systemakkreditierung über das Elias-System verlängert werden können, um ausreichend Zeit zu haben, um Akkreditierungslücken zu vermeiden. Die Teilnehmer wurden ermutigt, frühzeitig mit ihren Akkreditierungsgruppen und dem Akkreditierungsrat in Kontakt zu treten, um diese Prozesse effektiv zu navigieren. Eine Frage wurde aufgeworfen, ob alle inhaltlichen Kriterien von allen Statusgruppen gleich bewertet werden müssen oder ob thematische Schwerpunkte gesetzt werden können. Es wurde bestätigt, dass, während alle externen Gutachter die Möglichkeit haben sollten, alle Kriterien zu bewerten, thematische Schwerpunkte zulässig sind.

Das Gespräch berührte auch die Veröffentlichungspflichten für systemakkreditierte im Vergleich zu programmakkreditierten Institutionen und hob hervor, dass erstere möglicherweise reduzierte Verpflichtungen haben, was einige als Nachteil für letztere empfinden. Die Notwendigkeit von Transparenz in den Kriterien, die für alle Institutionen gelten, wurde betont. Darüber hinaus umfasste die Diskussion die Wirksamkeit rein dokumentenbasierter Bewertungsmethoden im Vergleich zu Vor-Ort-Bewertungen, wobei Meinungen darauf hindeuteten, dass beide Methoden ihre Vor- und Nachteile haben. Der Akkreditierungsrat kam zu dem Schluss, dass die Beibehaltung von Flexibilität in den Bewertungsmethoden vorteilhaft ist. Schließlich wurde die Bedeutung der öffentlichen Zugänglichkeit von Qualifikationszielen und Lernergebnissen erörtert, wobei eine klare Unterscheidung getroffen wurde, dass der öffentliche Zugang über das institutionelle Niveau hinaus auf die breitere Öffentlichkeit, wie beispielsweise über Hochschulwebsites, ausgeweitet werden muss.

Das Gespräch konzentrierte sich auf die Herausforderungen und Anforderungen der Konzeptakkreditierung für Studienprogramme, die noch nicht in Betrieb oder akkreditiert sind. Es wurde die Notwendigkeit hervorgehoben, Qualifikationsziele und Lernergebnisse öffentlich zugänglich zu machen, wie es Paragraph 11 der MVO vorschreibt, was oft zu Compliance-Problemen führt, da diese Details während externer Bewertungen oder interner Akkreditierungsentscheidungen typischerweise nicht verfügbar sind. Herr Bartz betonte die Bedeutung einer publikationsfreundlichen Politik innerhalb der Hochschulen und schlug vor, dass, wenn ähnliche Dokumente für andere Programme öffentlich verfügbar sind, davon ausgegangen werden kann, dass auch die endgültigen Versionen ohne zusätzliche Anforderungen veröffentlicht werden.

Das Gespräch wandte sich dann der Umsetzung von Diversitätskonzepten in der Hochschulbildung zu, wie sie in Paragraph 15 der MVO umrissen sind, der nun Überlegungen zur Geschlechtergerechtigkeit und Diversität umfasst. Frau Bessenrot erklärte, dass spezifische Diversitätskonzepte erforderlich sind und strategische Ziele und Maßnahmen enthalten sollten, die auf einzelne Studienprogramme zugeschnitten sind. Die Diskussion behandelte auch die Notwendigkeit praktischer Beispiele dafür, wie Diversitätsdimensionen wie Geschlecht, Behinderung und sozialer Hintergrund auf Programmebene umgesetzt werden können. Der Akkreditierungsrat ermutigt die Hochschulen, ihre eigenen Diversitätsstrategien zu entwickeln und betont die Bedeutung der Überwachung und Evaluierung des Erfolgs dieser Initiativen zur Verbesserung der Chancengleichheit für Studierende.

Insgesamt unterstrich die Sitzung die sich entwickelnde Landschaft der Akkreditierung und die zunehmende Betonung von Diversität und Inklusion in der Hochschulbildung. Die Diskussion betonte die Bedeutung, dass Hochschulen ihre eigenen Diversitätskonzepte entwickeln, ohne strenge Richtlinien des Akkreditierungsrates. Die Institutionen werden ermutigt, ihre spezifischen Bedürfnisse zu reflektieren und studienprogrammspezifische Maßnahmen zur Förderung der Diversität umzusetzen. Das Gespräch hob auch die zunehmende Heterogenität der Gesellschaft und die Notwendigkeit hervor, dass Hochschulen zu diesen Themen Stellung beziehen. Darüber hinaus wurde das Thema Zugänglichkeit angesprochen, insbesondere hinsichtlich der physischen und digitalen Zugänglichkeit von Campussen, die während der Akkreditierungsbesuche bewertet werden sollten. Der Akkreditierungsrat hat bereits die Zugänglichkeit in seinen Vorschriften behandelt und wird dies weiterhin überwachen, insbesondere im Hinblick auf digitale Fortschritte.

Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes bei der Diversitätsüberwachung wurden erörtert, wobei alternative Umfragemethoden vorgeschlagen wurden. Die Diskussion umfasste auch die Anerkennungs- und Kreditübertragungsprozesse und stellte fest, dass in den letzten 10-15 Jahren erhebliche Fortschritte erzielt wurden, insbesondere mit der Umsetzung der Lissabon-Konvention in deutsches Recht. Die Institutionen haben die Flexibilität, ihre eigenen Vorschriften für Anerkennung und Kreditübertragung festzulegen, die auf programm- oder institutioneller Ebene bewertet werden können. Die Diskussion endete mit einem Fokus auf die Lehrerausbildungsprogramme und klärte, dass alle Lehrerausbildungsprogramme, einschließlich der für Quereinsteiger, akkreditiert werden müssen, gemäß den jüngsten KMK-Beschlüssen.

Die jüngsten Änderungen in Paragraph 12 der Musterrechtsverordnung (MVO) umfassen die Einführung eines neuen Paragraphen 7, der die Definition von „dual“ Studiengängen klärt. Diese Änderung zielt darauf ab, die Sichtbarkeit und rechtliche Sicherheit zu erhöhen, da frühere Definitionen oft in Frage gestellt wurden. Die neue Regelung erlaubt nur ergänzende Definitionen in den Landesvorschriften und verhindert Änderungen an der Kerndefinition dualer Studiengänge. Die praktischen Auswirkungen bleiben unverändert, wobei die gleichen Prüfungs- und Entscheidungspraktiken fortgeführt werden. Darüber hinaus müssen die Integration praktischer und akademischer Komponenten in dualen Studiengängen vertraglich zwischen Hochschulen und Praxispartnern definiert werden, um ein kohärentes Studienprogramm sicherzustellen.

Eine Frage zur Verlängerung der Akkreditierungszeiträume wurde angesprochen, wobei bestätigt wurde, dass, während die Standardverlängerung zwei Jahre beträgt, dies nicht für Programme gilt, die auslaufen, die möglicherweise längere Verlängerungen benötigen, um sicherzustellen, dass die Studierenden aus akkreditierten Programmen abschließen können.

In Bezug auf gemeinsame Programme setzt die neue MVO den europäischen Ansatz vollständig um, indem die Kriterien für diese Programme gestrafft und strukturelle Anforderungen reduziert werden, die zuvor die Zusammenarbeit behinderten. Programme, die die Kriterien für gemeinsame Programme nicht erfüllen, sind weiterhin unter den bestehenden Vorschriften zulässig. Systemakkreditierte Hochschulen können wählen, ob sie den europäischen Ansatz entweder durch externe Akkreditierung oder intern ohne Anerkennung durch den Akkreditierungsrat anwenden.

Abschließend wurden Fragen zur Möglichkeit digitaler Standortbesuche während der Reakkreditierungsprozesse aufgeworfen, mit dem Engagement, diese Anfragen in zukünftigen Diskussionen zu behandeln. Die Bedeutung der Diversitätsdimensionen in Studienprogrammen wurde ebenfalls hervorgehoben, was auf fortlaufende Bemühungen hinweist, diese Aspekte in akademische Rahmenbedingungen zu integrieren. Die Diskussion konzentrierte sich auf die Herausforderungen und Überlegungen zur Umsetzung von Diversitäts- und Zugänglichkeitsstandards in Hochschulen mit mehreren Campussen. Wichtige Punkte umfassen die Notwendigkeit, dass alle Campusse Kriterien wie Zugänglichkeit, qualifiziertes Lehrpersonal und die Bedeutung eines Diversitätskonzepts erfüllen, das den unterschiedlichen Bedürfnissen der Studierenden Rechnung trägt. Es wurden Beispiele angeführt, in denen Institutionen Kurse angepasst haben, um die Zugänglichkeit für Studierende mit Behinderungen sicherzustellen. Das Gespräch hob auch die Notwendigkeit der studentischen Beteiligung an den Akkreditierungsprozessen hervor und betonte, dass studentische Perspektiven oft unterrepräsentiert sind. Die Teilnehmer bemerkten Verbesserungen in der studentischen Beteiligung in den letzten 20 Jahren, insbesondere bei der Überarbeitung der Musterverordnung. Die Bedeutung der Integration von Diversitätsaspekten in die Mission der Hochschule wurde diskutiert, mit einem Aufruf an die Institutionen, ihre Diversitätsinitiativen besser zu kommunizieren. Darüber hinaus wurde der Zeitrahmen für die Umsetzung der neuen Vorschriften angesprochen, wobei Einigkeit darüber bestand, dass alle Änderungen am 18. August 2023 in Kraft treten werden, zusammen mit Übergangsregeln zur Erleichterung der Anpassung. Die Sitzung endete mit einem Fokus auf die Verfahrensaspekte der neuen Vorschriften und die Bedeutung von Klarheit für alle beteiligten Stakeholder.

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Keypoints

00:02:29

Veranstaltungseinführung

Christina Satori begrüßt die Teilnehmer der Veranstaltung bei Unicub Bonn und richtet sich sowohl an die anwesenden als auch an die Online-Teilnehmer. Sie betont die Bedeutung der Sitzung, die sich auf die Musterrechtsverordnung 204 24 konzentriert, und skizziert deren Auswirkungen auf die Entwicklung von Studienprogrammen, das Qualitätsmanagement und die Akkreditierung.

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00:03:10

Frageeinreichung

Teilnehmer werden ermutigt, Fragen online über einen QR-Code oder durch den Besuch von slido.com mit dem Veranstaltungscode 3959883 einzureichen. Satori erklärt, dass Fragen hochgestimmt werden können, sodass das Team die dringendsten Anfragen priorisieren kann. Sie versichert, dass alle Fragen aufgezeichnet und entweder während der Veranstaltung oder in zukünftigen Sitzungen behandelt werden.

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00:04:39

Zukünftige Engagements

Satori erwähnt eine bevorstehende Online-Veranstaltung mit dem Titel 'Akkreditierungsrat im Dialog', die für November geplant ist, bei der zuvor eingereichte Fragen diskutiert werden können. Darüber hinaus werden einige Fragen in den FAQs auf der Website aufgenommen, um sicherzustellen, dass keine Anfragen übersehen werden.

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00:05:09

Agenda-Übersicht

Die Veranstaltung ist in vier thematische Blöcke unterteilt: Prüfungs Konzepte, Systemakkreditierung, zusätzliche Themen (einschließlich internationaler dualer Studien und Diversität) sowie Verfahrensfragen. Satori gibt einen groben Zeitplan vor, der anzeigt, dass die Prüfungs Konzepte um 11:45 Uhr beginnen, gefolgt von einer Mittagspause bis 13:30 Uhr, mit anschließenden Sitzungen, die den Nachmittag über geplant sind.

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00:06:23

Gästeinführung

Satori stellt die Hauptredner vor, darunter Dr. Kerstin Schulmeier, die Leiterin des Fachbereichs Lehre und Studien im Hessischen Ministerium für Wissenschaft, Forschung, Kunst und Kultur. Schulmeier ist bekannt für ihre Führungsrolle im Evaluierungsprozess der Konferenz der Kulturminister.

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00:06:51

Veranstaltungseinführung

Die Veranstaltung wird von Professor Baragstedt, dem Vorsitzenden des Akkreditierungsrates, und Professor Bartosch, dem Vizepräsidenten der Konferenz der Universitätsrektoren, eröffnet, die ihren Dank für die Anwesenheit der Teilnehmer ausdrücken.

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00:07:30

Bewertungsergebnisse

Die Ergebnisse der 2021 eingeleiteten Evaluation deuten darauf hin, dass das Akkreditierungssystem effektiv funktioniert. Das Feedback legt nahe, dass die Kriterien geeignet sind, um die Qualität der Studienprogramme zu sichern und weiterzuentwickeln. Bemerkenswert ist, dass zwei Drittel der Entscheidungen des Akkreditierungsrates zugunsten der Hochschulen getroffen werden, was ein positives Ergebnis des Evaluationsprozesses widerspiegelt.

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00:09:01

Stakeholder-Feedback

Professor Bartosch hebt die Bedeutung der über 550 Rückmeldungen von Universitäten hervor, die während des Bewertungsprozesses sorgfältig berücksichtigt wurden. Er erkennt die gemeinsame Anstrengung an, eine gemeinsame Perspektive zu entwickeln, weist jedoch auch darauf hin, dass es im Qualitätssicherungsprozess weiterhin Verbesserungsmöglichkeiten gibt.

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00:10:10

Systemflexibilität

Professor Baragstedt äußert Zufriedenheit mit den Evaluierungsergebnissen und betont, dass sie die Flexibilität und Entwicklungsbereitschaft des Systems zeigen. Er merkt an, dass die Freiheit der akademischen Lehre unberührt bleibt, was für den fortlaufenden Bildungsfortschritt entscheidend ist.

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00:11:01

Überprüfungsprozess

Der Überarbeitungsprozess umfasste umfangreiche Beteiligungen der Interessengruppen, wie Professor Baragstedt anmerkt. Er schätzt die Einbeziehung verschiedener Interessengruppen, die zwar zeitaufwendig war, letztendlich jedoch zu einem umfassenden Ergebnis führte. Beide Professoren reflektieren über die Herausforderungen, die Online-Meetings während der COVID-19-Pandemie mit sich brachten, wobei seit Beginn des Prozesses im Jahr 2021 über 40 Sitzungen virtuell abgehalten wurden.

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00:11:58

Akkreditierungsprozess

Der Akkreditierungsprozess umfasste konstruktive Diskussionen zwischen verschiedenen Interessengruppen, die das hohe Maß an Fachwissen hervorhoben. Allerdings wurde festgestellt, dass die letzte Phase des Prozesses mangelhaft war, da es schien, als würden Universitäten von kritischen Diskussionen ausgeschlossen, was zu der Wahrnehmung führte, dass Entscheidungen eher auferlegt als gemeinsam getroffen wurden. Dies weckte Bedenken hinsichtlich der Autonomie der Hochschulen und der Notwendigkeit eines inklusiveren Dialogs in den abschließenden Phasen.

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00:14:00

Erwartungen an die Umsetzung

In die Zukunft blickend, gibt es Optimismus hinsichtlich der Umsetzung des neuen Systems, mit der Erwartung, dass die Universitäten die Veränderungen annehmen und bürokratische Prozesse vereinfachen werden. Der Redner betonte die Bedeutung von Transparenz, insbesondere durch die neuen Modellverordnungen, die darauf abzielen, klarzustellen, was Studierende und der Arbeitsmarkt von der Hochschulbildung erwarten können. Zu den Schlüsselaspekten gehören die Veröffentlichung von Ergebnissen und Feedbackmechanismen für Studierende, die darauf abzielen, die Rechenschaftspflicht und Einblicke in die Abläufe der Universitäten zu verbessern.

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00:15:31

Bedenken hinsichtlich der Aufsicht

Es gibt Bedenken hinsichtlich einer möglichen Übergriffigkeit der Aufsichtsbehörden in Bezug auf die neuen Modellverordnungen (MVO). Der Redner äußerte, dass die MVO nicht als striktes Kontrollinstrument interpretiert werden sollte, sondern als Rahmen für die Gestaltung von Studienprogrammen dient. Der Schwerpunkt sollte auf den Prinzipien der akademischen Freiheit und der einzigartigen Natur der Hochschulbildung liegen, anstatt die MVO als bloße Compliance-Checkliste zu betrachten.

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00:16:30

Komplexität der Freiheit

Die Diskussion hebt die Komplexität und die Herausforderungen hervor, die mit dem Freiheitsproblem in der Hochschulbildung verbunden sind, insbesondere in Bezug auf die Umsetzung von Studienprogrammkonstrukten. Der Redner betont die Bedeutung, ein Gleichgewicht zwischen Freiheit und Verantwortung innerhalb des von der Republik etablierten Bildungsrahmens zu wahren, der durch seine Vielfalt und Komplexität gekennzeichnet ist.

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00:17:29

Ermutigung für Universitäten

Der Redner äußert den Wunsch, dass die Universitäten die Freiheiten und Möglichkeiten, die die Musterrechtsverordnung (MVO) bietet, annehmen, insbesondere bei der Entwicklung eigener Qualitätssicherungssysteme. Dieser Ansatz wird als entscheidend angesehen, um Diskussionen über Lehre und Lernen an den Universitäten zu fördern, die für die Verbesserung der Bildungsqualität von entscheidender Bedeutung sind. Der Redner ist der Ansicht, dass die Systemakkreditierung erheblich zur Stärkung dieses Systems beitragen kann.

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00:18:28

Perspektive auf die Umsetzung von MVO

Der Redner plädiert dafür, die MVO aus einer Perspektive der Freiheit zu verstehen und lehnt jede Vorstellung ab, dass sie ein regulatives Instrument ist, das Einschränkungen auferlegt. Stattdessen sollte der Fokus darauf liegen, die MVO zu nutzen, um Bildungsfreiheiten in Zusammenarbeit mit verschiedenen Interessengruppen zu schaffen und zu gestalten, wobei die Komplexität der Koordination zwischen verschiedenen Bildungseinrichtungen und Regionen in Europa anerkannt wird.

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00:19:36

Rolle des Akkreditierungssystems

Der Sprecher betont die Bedeutung des Akkreditierungssystems, das von den Universitäten selbst und nicht von externen Ministerien verwaltet wird. Diese Selbstverwaltung wird als ein entscheidender Aspekt der Qualitätssicherung in der Hochschulbildung angesehen, die, obwohl kompliziert, unerlässlich ist, um hohe Standards aufrechtzuerhalten. Der Sprecher weist darauf hin, dass dieser Prozess erhebliche Anstrengungen und die Zusammenarbeit mit externen Akteuren erfordert, was die Vorstellung verstärkt, dass Qualitätssicherung grundsätzlich eine Angelegenheit der Universitäten ist.

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00:20:39

Einführung des MVO 2024

Die Diskussion wechselt zu einer genaueren Untersuchung der MVO 2024, wobei Dr. Imke Bus und Annette Münch als Schlüsselpersonen in dieser Erkundung vorgestellt werden. Dr. Bus wird als Vertreterin des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst von Baden-Württemberg und als stellvertretendes Mitglied der Gruppe der Bundesländer im Akkreditierungsrat identifiziert, während Münchs Rolle ebenfalls anerkannt wird, was auf eine gemeinsame Anstrengung zur Auseinandersetzung mit den Auswirkungen der MVO hinweist.

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00:21:02

Einführung

Der Sprecher, der das Ministerium für Wissenschaft und Forschung vertritt, stellt die Arbeitsgruppe vor und umreißt den Zweck der Sitzung, die darin besteht, einen Überblick über den Evaluierungsprozess zu geben, der über drei Jahre dauerte. Die Diskussion wird sich auf die Änderungen der Musterregelungen und die Evaluierungsergebnisse konzentrieren.

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00:21:57

Bewertungsprozess

Der Bewertungsprozess sollte ursprünglich vereinfacht werden, aber die Arbeitsgruppe erhielt eine überwältigende Anzahl von Antworten – insgesamt 550 – was auf ein starkes Interesse und den Bedarf an umfassendem Feedback hinweist. Dies führte zu Anpassungen im Prozess, um die umfangreichen Rückmeldungen von Interessengruppen, einschließlich Universitäten und regionalen Rektorenkonferenzen, zu berücksichtigen.

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00:24:26

Stakeholder-Engagement

Die Arbeitsgruppe bezog verschiedene Interessengruppen durch einen zweistufigen Prozess ein und sammelte Feedback zu wichtigen Themen wie Modulprüfungen, Mindestmodulgrößen, internationaler Zusammenarbeit und dualen Studiengängen. Diese Einbindung war entscheidend für die Gestaltung der Bewertung und der anschließenden Empfehlungen.

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00:25:00

Ergebnispräsentation

Die Ergebnisse der Evaluation wurden im Sommer 2023 in einem Bericht an die KMK präsentiert. Der Prozess ist im Gange, mit einem Folgeprozess, der zu einer Überarbeitung der Musterverordnung führen soll, die bis November 2024 abgeschlossen sein wird. Der Sprecher betont die Bedeutung des erhaltenen Feedbacks und hebt die 100%ige Rücklaufquote der Evaluatoren hervor, die ihr Engagement für das System zeigt.

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00:25:59

Systembewertung

Die Diskussion hob die laufende Bewertung des Akkreditierungssystems hervor, das seit drei Jahren besteht. Es wurde festgestellt, dass 50 % des erhaltenen Feedbacks einen Klärungsbedarf anzeigten, was darauf hindeutet, dass viele Missverständnisse im System existierten. Der Redner äußerte das Vertrauen, dass eine aktuelle Bewertung andere Ergebnisse liefern würde, aufgrund einer verbesserten Kommunikation zwischen den Agenturen, dem Akkreditierungsrat und den Universitäten.

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00:27:11

Ziele der Regeländerungen

Die Hauptziele der Änderungen an der Regelung des Musterrechts waren, Verfahrensklarheit zu schaffen und die Anwendung von Kriterien zu verbessern, um Missverständnisse zu reduzieren, die 50 % des Feedbacks ausmachten. Die Absicht war, Reibungsverluste zu vermeiden und gleichzeitig die bestehenden Freiheiten der Universitäten zu wahren, da die Gruppe sich gegen Vorschläge entschied, die diese Freiheiten einschränken würden, trotz des Potenzials für erhöhte Klarheit.

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00:28:29

Anpassungen des Akkreditierungszeitraums

Die Einführung der Regelung des Musterrechts verlängerte die Akkreditierungszeiträume auf acht Jahre. Zunächst wurde angenommen, dass dies die Notwendigkeit weiterer Verlängerungen beseitigen würde. Praktisches Feedback von verschiedenen Interessengruppen, einschließlich Universitäten und Akkreditierungsagenturen, zeigte jedoch, dass Anpassungen notwendig waren, um Akkreditierungslücken zu vermeiden und Universitäten in Ausnahmefällen zu entlasten.

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00:29:58

Internationale Kooperationsprogramme

Die Bewertung ergab erhebliche Verwirrung hinsichtlich der Studienprogramme zur internationalen Zusammenarbeit, da viele Beteiligte der Meinung waren, dass diese Programme zwei Kriterienkataloge erfüllen müssten: einen aus der Regelung des Musterrechts und einen weiteren, der spezifisch für die in den Absätzen 10, 16 und 33 skizzierten Kooperationsarten ist. Die Arbeitsgruppe erkannte die Komplexität dieses Themas und die Notwendigkeit klarerer Verfahren. Sie verpflichteten sich, den europäischen Ansatz vollständig umzusetzen, der die Kriterien und Verfahrensanforderungen für diese Programme vereinfachen würde.

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00:31:09

Akkreditierungsänderungen

Der zweite Teil der Erleichterung betrifft die Anerkennung von Akkreditierungsentscheidungen, die zuvor nur für eine bestimmte Art von gemeinsamen Studiengängen galten. Dies wurde nun vollständig umgesetzt und gilt auch für Doppel- und Mehrfachstudiengänge, was mit dem UP-Ansatz übereinstimmt.

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00:31:39

Qualitätsberichte

Ein wesentlicher Umsetzungsbereich für systemakkreditierte Hochschulen lag im Bereich der Qualitätsberichte. Rückmeldungen aus M-Umfragen zeigten, dass die Arbeitsbelastung erheblich war, da die Hochschulen die Arbeit einer Agentur replizieren mussten, um vollständige Akkreditierungsberichte zu erstellen. Um diese Belastung zu verringern, ohne die Transparenz zu beeinträchtigen, wurden Mindestanforderungen definiert, was die Hochschulen berichten müssen. Es wurde festgestellt, dass diese Informationen nicht in einem separaten Bericht vorliegen müssen, sondern über die Website des Akkreditierungsrates bereitgestellt werden können, um Klarheit darüber zu schaffen, was von den Ländern erwartet wird.

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00:33:00

Prüfungssystem

Eine entscheidende Änderung, die diskutiert wurde, betraf das Prüfungssystem, insbesondere die Mindestanforderung von 5 ECTS pro Modul. Rückmeldungen aus zehn Ländern hoben Bedenken hinsichtlich der Notwendigkeit dieser Mindestgröße und der Regel hervor, dass es pro Modul eine Prüfung geben muss, was kompetenzorientierte Bewertungen komplizieren könnte. Von den Interessengruppen wurden unterschiedliche Antworten erhalten, darunter Studenten, die sich um die erhöhten Prüfungsbelastungen sorgten, und Universitäten, die sich für eine systematische Kompetenzorientierung einsetzten. Letztendlich wurde beschlossen, die 5 ECTS-Anforderung beizubehalten, während ein flexibleres Prüfungskonzept ermöglicht wurde, das die pädagogische Begründung hinter den gewählten Bewertungsmethoden betont und eine ausgewogene Verteilung der Prüfungsbelastungen im Laufe des Semesters sicherstellt.

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00:35:25

Klarstellungen zu den Vorschriften

Die Diskussion umfasste auch Klarstellungen zu bestimmten Regelungen, die keine Änderungen erforderlich machten. Etwa 10 % des Feedbacks stammten aus Missverständnissen oder Fehlinterpretationen bestehender Regeln. So gab es Verwirrung bezüglich Paragraph 99, der die Zusammenarbeit mit außeruniversitären Institutionen betrifft. Es wurde klargestellt, dass dieser Paragraph nicht für duale Studiengänge gilt, sondern für Franchise-Programme, die in Zusammenarbeit mit externen Partnern, wie GmbHs und gGmbHs, im Rahmen der Weiterbildung angeboten werden.

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00:36:25

Intensive Studienprogramme

Die Diskussion hebt die spezifischen Regelungen zu intensiven Studienprogrammen hervor und stellt klar, dass diese Programme eine Arbeitsbelastung von 30 ECTS-Punkten pro Semester erfordern, was 30 Stunden pro ECTS entspricht. Dieses Detail, obwohl scheinbar klar, wurde nicht universell verstanden, was diese Klarstellung notwendig machte.

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00:37:15

Akkreditierungsregeln

Es gab erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich der Anwendbarkeit der Paragraphen 7 und 17 der Akkreditierungsrichtlinien. Es wurde nun klargestellt, dass diese Paragraphen speziell für systemakkreditierte Hochschulen gelten, mit ausdrücklicher Erwähnung in den Überschriften. Darüber hinaus sind die Verfahrensregeln, die für die Systemakkreditierung relevant sind, nun klar umrissen, sodass alle Aspekte, einschließlich Gültigkeitsfristen und Fristen, umfassend behandelt werden.

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00:39:23

Duale Studiengänge

Die Kriterien für duale Studiengänge waren ein Schwerpunkt umfangreicher Diskussionen. Zunächst wurden diese Kriterien nur in der Begründung der Musterrechtsverordnung erwähnt. Es gibt jedoch jetzt eine klare Absicht, diese Regeln direkt im Verordnungstext zu dokumentieren. Der Standard für duale Studiengänge wurde als ein 'dreifaches Ineinandergreifen' von Inhalten, Organisation und vertraglichen Vereinbarungen festgelegt, das nun für alle Hochschulen, die solche Programme anbieten, verbindlich ist. Die vorherige Regelung für Ausnahmen wurde nach Rückmeldungen im Konsultationsprozess entfernt.

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00:40:46

Veröffentlichungspflichten

Neue Veröffentlichungspflichten wurden in die Regelung des Musterrechts aufgenommen, die aus europäischen Standards und Richtlinien abgeleitet sind. Zu diesen Verpflichtungen gehört die Anforderung, Modulbeschreibungen, Prüfungsordnungen und Bestimmungen für Ausgleichsmaßnahmen zu veröffentlichen, die bereits in Kraft sind, nun aber formal in der Regelung anerkannt werden.

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00:41:12

Ziel der Information

Das Hauptziel ist es, sicherzustellen, dass potenzielle Studierende gut über Studienprogramme informiert sind, einschließlich Einblicke in die Lehrmethoden und die Qualifikationen, die sie erreichen können. Darüber hinaus soll es Studierenden mit Behinderungen helfen, zu verstehen, wie Ausgleichsmaßnahmen funktionieren und was sie konkret für sie bedeuten.

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00:41:58

Umsetzungszeitplan

Die Musterregelung muss in den Ländern umgesetzt werden, wobei die Landesregelungen für die Universitäten in jedem Bundesland rechtlich verbindlich sein müssen. Die Wissenschaftsministerkonferenz hat empfohlen, dass alle Länder diese Regeln ab dem 1. August 2025 gleichzeitig durchsetzen. Bestimmte Kriterien werden jedoch Übergangsfristen haben, insbesondere solche, die erhebliche Änderungen an den Universitäten einführen oder die Dokumentation in Akkreditierungsmaterialien betreffen.

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00:43:00

Danksagungen und Prozess

Der Sprecher drückt im Namen der Arbeitsgruppe Dankbarkeit gegenüber allen aus, die an dem Prozess beteiligt sind, insbesondere den Anwesenden bei der Veranstaltung. Er betont, dass die eigentliche Arbeit zur Umsetzung der neuen Kriterien und Möglichkeiten gerade erst beginnt, und dass sie zahlreiche Fragen erhalten haben, die im Laufe des Tages weiterhin behandelt werden.

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00:44:04

Übergang zu Prüfungsansätzen

Nach der strukturierten Präsentation wechselt die Veranstaltung zum ersten thematischen Block, der sich mit Prüfungsansätzen beschäftigt. Das Team, das für die Beantwortung der vorab eingereichten Fragen zuständig ist, wird auf die Bühne eingeladen, darunter namhafte Persönlichkeiten wie Professor Monika Bessenrot und Professor Philipp Polens, beide ständige Gäste des Akkreditierungsrates, sowie Vertreter verschiedener Akkreditierungsagenturen.

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00:45:38

Diskussion des Prüfungsplans

Eine erhebliche Anzahl von Fragen wurde hinsichtlich der Form und des Inhalts von Prüfungs-Konzepten aufgeworfen. Die Diskussion wird in zwei Hauptblöcke unterteilt, die sich auf Form und Inhalt konzentrieren, gefolgt von einem dritten Block, der sich mit der Prüfungsbelastung und deren Bewertung beschäftigt.

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00:46:01

Regulierungsziel

Der Vertreter der legislativen Staaten umreißt das Ziel der Regelung in Paragraph 12, Abschnitt 5 des Musterrechts, und betont, dass das Hauptziel darin besteht, sicherzustellen, dass die Studierenden ihr Studium innerhalb der Regelstudienzeit abschließen können. Der Fokus liegt auf der Studienfähigkeit, die durch eine angemessene Prüfungsdichte und -organisation unterstützt wird.

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00:46:30

Prüfungsstruktur

Die vorherigen Anforderungen schrieben vor, dass ein Modul eine Prüfung haben muss, wenn es fünf Leistungspunkte umfasst. Diese Struktur wurde geschaffen, um der hohen Prüfungsbelastung, die Studierende in den frühen Phasen der Bologna-Reform erlebten, entgegenzuwirken, die von Diplom- und Masterprogrammen zu Bachelor- und Masterabschlüssen überging.

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00:48:00

Hintergrund der Regelungsänderung

Die Anfangsphase der Bologna-Reform war durch einen übermäßigen Prüfungsdruck aufgrund zahlreicher kleiner, ereignisbasierter Bewertungen gekennzeichnet. Als Reaktion darauf führten die an der KMK beteiligten Länder eine quantitative Begrenzung von einer Prüfung pro Modul ein, um diese Belastung zu verringern. Jüngste Bewertungen zeigten jedoch einen starken Druck von den Universitäten, diese starre Richtlinie abzuschaffen.

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00:49:00

Argumente für Flexibilität

Die Entscheidung, das Prinzip der einmaligen Prüfung pro Modul aufzugeben, wurde von mehreren Argumenten beeinflusst. Es wurde erkannt, dass eine bloße quantitative Grenze die Prüfungsbelastung nicht genau widerspiegelt, da eine einzige große Prüfung belastender sein könnte als mehrere kleinere Bewertungen. Darüber hinaus argumentierten die Universitäten, dass diese starre Struktur ihre pädagogische Freiheit und die Umsetzung kompetenzorientierter Bewertungen behindere.

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00:50:12

Verantwortungsvolle Umsetzung

Die beteiligten Länder sind der Ansicht, dass die Universitäten die neu gewährte Flexibilität verantwortungsvoll nutzen werden und nicht zu einem System zahlreicher kleiner Prüfungen zurückkehren, das die Belastung der Studierenden erhöhen würde. Die Regelung ermöglicht nun eine offenere Formulierung, die innovative Bewertungsstrategien fördert und gleichzeitig sicherstellt, dass die Studienfähigkeit eine Priorität bleibt.

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00:51:00

Studentenbeteiligung

Um potenziellen Bedenken von Studierenden hinsichtlich einer möglichen Rückkehr zu belastenden Prüfungssystemen entgegenzuwirken, verweist die Regelung ausdrücklich auf die Einbeziehung der Studierenden in Paragraph 12, Abschnitt 5, Satz 2. Diese Einbeziehung soll die Studierenden beruhigen, dass ihre Bedürfnisse und Sorgen bei der laufenden Evaluierung der Prüfungspraktiken berücksichtigt werden.

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00:51:08

Prüfungskonzept

Die Diskussion beginnt mit einem Überblick darüber, was ein Prüfungskonzept umfasst, und betont, dass die Länder darauf abzielen, unnötige Bürokratie zu vermeiden. Wenn eine Universität ein System etabliert hat, bei dem jedes Modul nur eine Prüfung hat, was zu sechs Prüfungen pro Semester führt, muss kein explizites Prüfungskonzept eingereicht werden. Stattdessen genügen die bestehenden Modulbeschreibungen und Prüfungsordnungen. Wenn Universitäten jedoch die neue Flexibilität nutzen möchten, um mehrere Prüfungen pro Modul zu planen, müssen sie eine kohärente Begründung vorlegen, die sicherstellt, dass die Studienbelastung im Rahmen der Regelstudienzeit überschaubar bleibt.

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00:52:44

Prüfungsbelastungsmanagement

Es ist entscheidend, dass die Gesamtbelastung durch Prüfungen angemessen ist und nicht einfach aufgrund einer höheren Anzahl von Prüfungen steigt. Die Verteilung der Prüfungsbelastung über das Semester muss sinnvoll sein. Es gibt keine formalen Anforderungen, die vorschreiben, wie das Prüfungskonzept strukturiert sein sollte, aber eine kohärente Begründung muss in der Dokumentation enthalten sein. Der Sprecher betont, dass, wenn die Universitäten weiterhin eine Prüfung pro Modul durchführen, kein zusätzliches Prüfungskonzept erforderlich ist.

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00:54:01

Anforderungen an das Prüfungskonzept

Die Anforderungen an das Prüfungskonzept sind nicht neu; sie spiegeln die bestehenden Erwartungen an die Begründungen wider, wenn eine Universität mehr als sechs Prüfungen pro Semester plant. Zuvor mussten Universitäten Abweichungen von den Vorschriften rechtfertigen, und nun ist diese Verantwortung im Prüfungskonzept zusammengefasst. Das Konzept selbst ist kein rechtlich bindendes Dokument, sondern vielmehr eine Erzählung, die im Selbstbericht für den Akkreditierungsprozess enthalten ist, um den Gutachtern zu erklären, warum die Universität die zuvor genannten Anforderungen an die Prüfungsdichte nicht strikt einhält.

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00:56:29

Flexibilität im Konzeptdesign

Universitäten haben völlige Freiheit bei der Gestaltung ihrer Prüfungs Konzepte. Sie müssen die pädagogischen Gründe und Absichten hinter einer höheren Prüfungsdichte darlegen. Dieser neue Rahmen eröffnet den Universitäten zahlreiche Möglichkeiten, ihre Prüfungsstrukturen und -methoden zu überdenken und innovative Ansätze zur Bewertung zu ermöglichen.

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00:56:33

Akkreditierungsflexibilität

Der Akkreditierungsprozess ist darauf ausgelegt, spezifisch für einzelne Studiengänge oder sogar Module zu sein, was einzigartige Konzepte ermöglicht, die auf jedes Programm zugeschnitten sind, anstatt einen einheitlichen Ansatz zu verfolgen. Diese Flexibilität bedeutet, dass Akkreditierungsstellen, wie der Akkreditierungsrat, keine strengen Richtlinien auferlegen, wodurch den Universitäten die Freiheit gegeben wird, ihre eigenen Rahmenbedingungen zu entwickeln.

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00:57:14

Befreiungsbegründung

Es gab eine Diskussion darüber, ob die derzeitige Begründung für die Ausnahmeregelungen als Prüfkonzept ausreichend ist. Rückmeldungen von Ministerien und Arbeitsgruppen deuten darauf hin, dass sie zwar angemessen sein mag, die Universitäten jedoch Chancen verpassen könnten, wenn sie ihre Begründungen nicht über die Mindestanforderungen hinaus erweitern.

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00:57:44

Bewertungsdesign

Es entstanden Fragen zum Inhaltsdesign von Bewertungskonzepten, insbesondere hinsichtlich der Begründungen für mehrere Bewertungen pro Modul. Die MRVO besagt, dass Bewertungen rechtssichere Nachweise dafür liefern müssen, dass die Qualifikationsziele des Moduls erreicht wurden. Die Diskussion hob auch die Notwendigkeit hervor, zwischen Bewertungsveranstaltungen, die zur Modulnote beitragen, und anderen Bewertungen zu unterscheiden, die möglicherweise nicht benotet werden, aber für den Abschluss des Moduls erforderlich sind.

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00:59:00

Bewertungskriterien

Der erforderliche Detaillierungsgrad in den Bewertungsansätzen und die akzeptablen Gründe für multiple Bewertungen hängen vom Gesamtkonzept des Studienprogramms der Universität ab. Es wurde betont, dass die bloße Angabe des Bedarfs an Wissensüberprüfung durch Prüfungen und Kommunikationsfähigkeiten durch Präsentationen nicht automatisch eine ausreichende Rechtfertigung darstellt. Im Gegensatz dazu sind Erklärungen, die sich ausschließlich auf organisatorische Gründe stützen, wahrscheinlich unzureichend.

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01:00:14

Klärung der Bewertungsarten

Es wurden weitere Fragen zu spezifischen Beispielen von Bewertungsformularen und der Unterscheidung zwischen Bewertungsarten aufgeworfen. Es wurde festgestellt, dass die MVO diese Begriffe nicht klar unterscheidet, sodass es den Universitäten überlassen bleibt, ihren Ansatz zu definieren. Die überarbeiteten Vorschriften betonen einen kompetenzbasierten Rahmen, der sich auf die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Studierenden konzentriert und somit das didaktische Dreieck von Lehren, Lernen und Bewertung verbessert.

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01:02:04

Prüfungsrahmen

Die Diskussion betont die Bedeutung eines gut strukturierten Prüfungsrahmens, der gerechtfertigte Ausnahmen zulässt und sicherstellt, dass die Studierenden eine konsistente Arbeitsbelastung aufrechterhalten. Dieser Rahmen unterstützt die Umsetzung von portfolio-basierten Bewertungen über das Semester, die an verschiedenen Universitäten informell praktiziert wurden, und integriert somit akademische Bewertungen in reale Anwendungen. Der Sprecher hebt die Notwendigkeit vielfältiger Prüfungsformate hervor, um unterschiedliche Kompetenzziele innerhalb eines Moduls zu adressieren.

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01:02:52

Thesenbewertung

Der Sprecher spricht die Komplexität der Bewertung von Abschlussarbeiten an, insbesondere in künstlerischen Studiengängen, und weist darauf hin, dass die Prüfungsformate sehr spezifisch für jedes Programm und jede Disziplin sind. Er betont die Notwendigkeit für akademische Institutionen, die Freiheit zu haben, ihre eigenen Bewertungsmethoden zu gestalten. Derzeit beinhalten alle Studiengänge mündliche Komponenten, um zu überprüfen, dass die Studierenden ihre Abschlussarbeiten unabhängig erstellen, was im Kontext von KI-Tools wie ChatGPT zunehmend entscheidend ist. Das Ziel ist sicherzustellen, dass die Studierenden ihre Fähigkeit zur Durchführung wissenschaftlicher Arbeiten nachweisen.

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01:03:40

Akkreditierungsveranstaltung für künstlerische Studien

Eine bevorstehende Veranstaltung am 27. Mai, organisiert vom Akkreditierungsrat, wird sich auf künstlerische Studiengänge konzentrieren. Der Referent lädt die Teilnehmer ein, sich an Diskussionen über die Unterschiede zwischen wissenschaftlichen und künstlerischen Studien zu beteiligen und betont die Notwendigkeit maßgeschneiderter Antworten auf diese Unterschiede innerhalb der Hochschulen.

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01:05:00

Lernziele Bewertung

Der Sprecher aus der Hochschulforschung und Didaktik betont die Bedeutung, sicherzustellen, dass die Lernziele durch Bewertungen erreicht werden. Er schlägt vor, den Begriff 'rechtssicher' vorübergehend aus den Diskussionen zu entfernen, um sich besser auf den konzeptionellen Rahmen der Bewertungen zu konzentrieren. Das Kernproblem dreht sich darum, ob eine Prüfung tatsächlich das Erreichen der Lernziele misst, die von Natur aus individualisiert sind und eine Vielzahl von Bewertungsmethoden erfordern.

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01:06:10

Bewertungsmethodik

Der Sprecher veranschaulicht die Unzulänglichkeit der Verwendung von Multiple-Choice-Prüfungen zur Bewertung von Präsentationsfähigkeiten, die oft im Mittelpunkt bestimmter Kurse stehen. Er argumentiert, dass die Wirksamkeit einer Bewertung mehr von der Art der zugewiesenen Aufgaben abhängt als vom Format der Prüfung selbst und plädiert für einen differenzierteren Ansatz zur Evaluation.

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01:06:49

Effektive Bewertung

Die Diskussion betont die Bedeutung der Auswahl effektiver Bewertungsmethoden in Bildungskontexten. Der Sprecher hebt die Notwendigkeit hervor, dass Pädagogen sorgfältig überlegen, welche Bewertungsverfahren das notwendige Wissen und die Kompetenzen am besten an die Schüler vermitteln. Dies führt zum Konzept der 'konstruktiven Ausrichtung', einem Begriff, der von Frau Wessen Rotweber Palzgad stammt, und der die Ausrichtung von Lernzielen, Lehrprozessen und Bewertungsformen umfasst. Das Ziel ist sicherzustellen, dass die Schüler nicht nur auswendig gelerntes Wissen erwerben, sondern auch Kompetenzen, die durch Bewertungen validiert werden können, die als Feedback sowohl für die Schüler als auch für die zertifizierenden Institutionen dienen.

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01:08:02

Dokumentation der Bewertungs Konzepte

Der Sprecher diskutiert die Bedeutung der Dokumentation des Bewertungsansatzes im Rahmen der Hochschulpädagogik. Er schlägt vor, dass es vorteilhaft ist, wenn jedes Bildungsprogramm seine Bewertungsmethoden transparent darstellt, nicht nur wenn Abweichungen auftreten. Diese Transparenz ermöglicht ein besseres Verständnis des Lehr-Lern-Kontexts und der Gründe für die gewählten Bewertungsformen. Der Sprecher äußert den Wunsch, dass Institutionen diese Praxis übernehmen, und betont, dass dies die Klarheit und Verantwortlichkeit in Bildungsprozessen verbessern würde.

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01:09:04

Rechtlicher Rahmen für Bewertungen

Eine Frage stellt sich, wie man effektiv eine Rückkehr zu ereignisorientierten statt modulbasierten Bewertungen verhindern kann. Der Sprecher weist darauf hin, dass die gesetzlichen Anforderungen, insbesondere Paragraph 12, Absatz 4, Satz 2, unverändert bleiben und vorschreiben, dass Bewertungen modulbasiert und kompetenzorientiert sein müssen. Dieser rechtliche Rahmen ist entscheidend, um Institutionen zu leiten, diese Standards in ihren Bewertungspraktiken einzuhalten.

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01:10:15

Verknüpfung von Bewertungsansätzen mit Modul-Katalogen

Das Gespräch wechselt zur Notwendigkeit, Bewertungs Konzepte mit Modul Katalogen zu verknüpfen. Der Sprecher erklärt, dass das Bewertungskonzept in den Akkreditierungsunterlagen dokumentiert ist, die von der Universität eingereicht werden, und die möglicherweise Teil des allgemeinen schriftlichen Selbstberichts oder seiner Anhänge sind. Die Hauptzielgruppe für diese Dokumente umfasst Akkreditierungsagenturen und den Akkreditierungsrat. Obwohl es keine formale Anforderung für eine direkte Verknüpfung mit dem Modul Katalog gibt, ist es entscheidend, dass die Informationen im Bewertungskonzept mit dem übereinstimmen, was im Modul Katalog präsentiert wird, um Konsistenz und Klarheit für die Studierenden hinsichtlich der Bewertungsstrukturen zu gewährleisten.

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01:11:30

Prüfungskonzept

Der Sprecher diskutiert die Bedeutung eines gut definierten Prüfungskonzepts für ein Studienprogramm und betont, dass es zwar nicht zwingend erforderlich ist, dies in einem offiziellen Katalog zu dokumentieren, es jedoch umfassend mit dem gesamten Studienprogramm in Beziehung stehen sollte. Das Prüfungs konzept sollte die spezifischen Bewertungsmethoden, die im Programm verwendet werden, klarstellen, und wenn es mit anderen Programmen übereinstimmt, sollte es dennoch deutlich erklärt werden.

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01:12:38

Modulbewertungsflexibilität

Eine Frage stellt sich hinsichtlich der Möglichkeit, Module zu einer einzigen, komplexeren Prüfung zu kombinieren, wenn die Lernziele angemessen bewertet werden. Der Sprecher bestätigt, dass nicht jedes Modul eine separate Prüfung benötigt, solange es einen Nachweis über den Abschluss des Moduls gibt. Die bestehenden Vorschriften erlauben die Anerkennung kombinierter Prüfungen, was dazu beitragen kann, die Gesamtprüfungsbelastung für die Studierenden zu verringern.

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01:13:41

Didaktische Konzeptanforderungen

Die Diskussion verschiebt sich darauf, ob für jedes Modul ein separates Konzept erforderlich ist oder ob ein allgemeines didaktisches Konzept ausreicht. Der Sprecher behauptet, dass ein didaktisches Konzept für das gesamte Studienprogramm unerlässlich ist, und während einzelne Module Ausnahmen haben können, ist ein systematischer Ansatz notwendig, wenn mehrere Bewertungen pro Modul geplant sind. Dies gewährleistet Klarheit und Rechtfertigung für Abweichungen vom standardmäßigen Bewertungsformat.

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01:14:27

Perspektiven der Studierenden zu Veränderungen

Der Sprecher reflektiert über die Reaktionen der Studierenden auf die jüngsten Änderungen der Prüfungsrichtlinien und stellt gemischte Gefühle unter den Studierenden fest. Während er die mit diesen Änderungen verbundenen Risiken anerkennt, hebt er auch potenzielle Chancen hervor, wie die Einführung von Portfolio-Bewertungen, die die Transparenz erhöhen und Klarheit in den Bewertungsprozessen bieten könnten. Der Sprecher betont die Notwendigkeit einer fortlaufenden Bewertung dieser Änderungen, um deren Wirksamkeit zu bestimmen.

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01:15:21

Studentische Beteiligung an der Bewertung

Das Gespräch endet mit der Überlegung, ob Studierende an der Entwicklung von Prüfungs-Konzepten beteiligt werden sollten, über die bloße Teilnahme an Bewertungen hinaus. Der Sprecher plädiert für die Einbeziehung von Studierendenmeinungen bei der Gestaltung von Bewertungsstrategien und schlägt vor, dass ihre Beteiligung zu effektiveren und relevanteren Prüfungspraktiken führen könnte.

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01:15:34

Studentenbeteiligung

Die Diskussion betont die Bedeutung, studentische Vertreter frühzeitig in den Evaluationsprozess einzubeziehen, um potenzielle Probleme zu identifizieren, bevor sie Jahre später auftreten. Dieser proaktive Ansatz wird als entscheidend erachtet, um sicherzustellen, dass die Perspektiven der Studierenden in die Entwicklung und Evaluierung von Studienprogrammen integriert werden.

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01:15:58

Prüfungsstruktur

Eine kritische Frage stellt sich, ob eine Portfolioüberprüfung, die mehrere Komponenten zu einer einzigen Modulnote kombiniert, als eine Prüfung oder mehrere Prüfungen betrachtet werden sollte. Der Sprecher hebt die Notwendigkeit hervor, die Arbeitsbelastung für die Studierenden auszugleichen und sicherzustellen, dass kompetenzbasierte Bewertungen ihre Belastung nicht unbeabsichtigt erhöhen.

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01:16:52

Kollaborative Lehrplanentwicklung

Der Sprecher betont, dass die Entwicklung und Verfeinerung eines Studienprogramms eine gemeinsame Verantwortung der Lehrenden ist, mit erheblichem Input von Studierenden. Diese Zusammenarbeit sollte über Bewertungen hinausgehen und die aktive Teilnahme an Studienreformkommissionen und Prüfungsausschüssen umfassen, in denen verschiedene Institutionen zusammenarbeiten, um die Prüfungsformate mit den Kompetenzen in Einklang zu bringen, die für die zukünftigen Karrieren der Studierenden erforderlich sind.

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01:17:40

Bewertungsevaluation

Das Gespräch wechselt zu der Frage, wie die Prüfungsbelastung in Zukunft objektiv gemessen werden soll. Die bisherige Methode zur Quantifizierung der Anzahl der Prüfungen pro Semester wird durch einen qualitativeren Ansatz ersetzt, der sich auf das Feedback der Studierenden und die Ergebnisse der Bewertungen konzentriert, um die Angemessenheit der Prüfungsbelastung zu bestimmen.

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01:18:14

Präsentation des Prüfungsplans

Es wird festgestellt, dass es ausreicht, wenn Universitäten systematisch nur eine Prüfung pro Modul planen, was zu maximal sechs Prüfungen pro Semester führt, und eine einfache Darstellung des Prüfungskonzepts durch Modulbeschreibungen oder Prüfungsordnungen genügt. Es stellen sich jedoch Fragen zu Programmen, die mehrere Prüfungen pro Modul erfordern, und dem notwendigen Anteil solcher Module, um als systematisch betrachtet zu werden.

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01:19:57

Bewertungskriterien

Die Diskussion betont, dass es keine strengen numerischen Richtlinien für Bestehensquoten in Bewertungen gibt, und erwähnt speziell, dass es nicht entscheidend ist, ob ein Programm weniger oder mehr als 25% Teilprüfungen hat. Der entscheidende Faktor ist, ob das Gesamtkonzept der Bewertung des gesamten Studienprogramms die Bestehensquote rechtfertigen kann, unabhängig davon, ob es 25%, 30% oder 15% sind. Der Fokus liegt auf dem Gesamtkontext und nicht auf spezifischen Zahlen.

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01:20:41

Systematische Bewertungs Kriterien

Ähnlich wie bei den Bestehensquoten gibt es keine spezifische Zahl für systematische Bewertungs Kriterien. Die Verantwortung liegt bei externen Gutachtern, zu entscheiden, ob sie einen Schwellenwert von 20 % für Teilprüfungen berücksichtigen. Die Diskussion hebt hervor, dass das Design und die Anzahl der Teilprüfungen entscheidende Aspekte sind, die über quantitative Maßnahmen hinaus von Bedeutung sind.

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01:21:34

Überwachungskonzepte

Das Prüfungskonzept muss alle Arten von Bewertungen umfassen, einschließlich sowohl Prüfungsleistungen als auch Studienleistungen. Es ist entscheidend, dass die durch Studienleistungen erzeugte Arbeitsbelastung plausibel ist. Dies steht im Einklang mit der Tradition bestehender gesetzlicher Regelungen, die Überwachungskonzepte erfordern, die sich auf Module, Semester oder gesamte Studiengänge konzentrieren können. Die aktuelle Diskussion eröffnet den Prüfungsaspekt weiter und ermöglicht es, bestehende Überwachungskonzepte anzupassen oder zu erweitern.

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01:22:27

Interne Meinungsverschiedenheiten

Eine Frage stellt sich bezüglich des Prozesses, wenn sich Fakultätsmitglieder nicht auf ein Konzept einigen können oder wenn die Rechtsabteilung innovative Portfoliokonzepte ablehnt. Die Antwort deutet darauf hin, dass die Lösung solcher interner Streitigkeiten in der Verantwortung der Universität liegt. Es ist entscheidend, dass die Universität Wege findet, um Abweichungen vom festgelegten Prüfungskonzept zu rechtfertigen, insbesondere wenn bestimmte Module unterschiedliche Arten von Bewertungen erfordern. Die Universität muss eine klare Begründung für diese Ausnahmen liefern, idealerweise unterstützt durch pädagogische Überlegungen.

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01:24:06

Rechtfertigung von Ausnahmen

Wenn einzelne Fakultätsmitglieder auf spezifische Arten von Modulbewertungen bestehen, die von den allgemeinen Prinzipien der Universität abweichen, ist es die Pflicht der Universität zu erklären, warum diese Ausnahmen bestehen. Die Begründung muss kohärent sein und mit dem übergreifenden Bewertungskonzept übereinstimmen, auch wenn sie aus individuellen Präferenzen der Fakultät resultiert. Die Rechtsabteilungen und externen Gutachter werden die vorgelegten Konzepte anhand ihrer Klarheit und Einhaltung der festgelegten Richtlinien bewerten.

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01:24:46

Konsensbedeutung

Der Redner betont die Notwendigkeit, einen Konsens innerhalb der Universität zu erreichen, und erkennt an, dass verschiedene Fachbereiche unterschiedliche Meinungen zu verschiedenen Themen haben können. Es ist jedoch entscheidend, dass alle Beteiligten konstruktiv am Prozess teilnehmen, um nachteilige Auswirkungen auf die Qualitätsentwicklung zu vermeiden. Der Redner fordert alle Beteiligten auf, ihre Verantwortung für die Förderung eines kooperativen Umfelds zu erkennen.

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01:25:51

Bewertungsinstrumente

Bei der Diskussion über effektive Methoden zur Messung der Arbeitsbelastung von Studierenden stellt der Sprecher fest, dass es kein einzelnes ideales Instrument gibt. Stattdessen ist eine Kombination verschiedener Bewertungsformate, wie Modulbewertungen, Semesterumfragen, Kohortenanalysen und Absolventenbefragungen, unerlässlich. Jedes Format bietet einzigartige Stärken und Schwächen, und ihre Integration ist der Schlüssel zu einem umfassenden Verständnis der Arbeitsbelastung.

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01:26:49

Konfliktlösung

Der Sprecher, der Erfahrung in der Hochschuldidaktik hat und in verschiedenen Gremien tätig ist, reflektiert über das Potenzial für Konflikte innerhalb der Universität. Er äußert Optimismus über die bestehenden demokratischen Selbstverwaltungsstrukturen, die die Lösung solcher Konflikte ermöglichen. Der Sprecher hat in der Vergangenheit erfolgreiches Konfliktmanagement erlebt und glaubt, dass funktionale Mechanismen vorhanden sind, um Probleme effektiv anzugehen.

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01:27:50

Prüfungsbelastungsdiskussion

Im Übergang zum Thema Prüfungsbelastung und Bewertung stellt der Redner Fragen dazu, was eine angemessene Prüfungsdichte ausmacht. Sie erkundigen sich, ob es spezifische Richtlinien zur Definition von 'angemessener Prüfungsdichte' gibt oder ob die Universitäten die Autonomie haben, ihre eigenen Kriterien festzulegen. Der Redner erkennt an, dass ihm die juristische Ausbildung fehlt, was seine Fähigkeit einschränkt, eine definitive Antwort zu geben.

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01:28:36

Arbeitslastmanagement

Im Hinblick auf das Konzept der Angemessenheit der Arbeitsbelastung verweist der Sprecher auf den zuvor genannten Standardstudienzeitraum. Er erklärt, dass ein Vollzeitstudent im Durchschnitt mit einer 40-Stunden-Arbeitswoche rechnen sollte, was 30 Credits pro Semester entspricht. Der Sprecher schlägt vor, verschiedene Strategien zu nutzen, um dieses Gleichgewicht zu erreichen, einschließlich der sorgfältigen Auswahl von Prüfungsformaten, um sicherzustellen, dass die Arbeitsbelastung überschaubar bleibt.

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01:29:08

Bewertung der akademischen Belastung

Die Diskussion hebt die unterschiedlichen Ansätze hervor, die Universitäten hinsichtlich der Verteilung der akademischen Arbeitslast über verschiedene Zeiträume hinweg verfolgen. Es wird festgestellt, dass während einige für einen konzentrierteren Zeitplan plädieren, andere vorschlagen, Semesterferien oder vorlesungsfreie Zeiten für verschiedene akademische Aktivitäten zu nutzen. Die Bewertung des Studentenfeedbacks und der Modul-ECTS-Punkte in Bezug auf die tatsächliche Arbeitslast der Studierenden wird als entscheidend hervorgehoben, das Universitäten berücksichtigen sollten.

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01:30:00

Prüfungsbelastungsbewertung

Ein wesentlicher Punkt, der angesprochen wird, ist die Notwendigkeit für Universitäten, die Prüfungsbelastung zu evaluieren, insbesondere für diejenigen, die dem Prinzip einer Prüfung pro Modul folgen. Der Sprecher stellt klar, dass trotz Änderungen in den Vorschriften die Universitäten weiterhin verpflichtet sind, Bewertungen durchzuführen, um sicherzustellen, dass die Prüfungsbelastung angemessen ist und die Dichte der Bewertungen ausreichend ist. Dies umfasst die Notwendigkeit für Universitäten, die Verwendung von Teilprüfungsformaten zu rechtfertigen und sicherzustellen, dass kompetenzorientierte Bewertungen mehr sind als nur Modulabschlussprüfungen.

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01:31:06

Portfolio-Prüfungsbegründung

Das Gespräch wechselt zu der Anforderung, Portfolio-Prüfungen innerhalb von Bewertungskonzepten zu rechtfertigen. Es wird vorgeschlagen, dass alle Komponenten der Leistung eines Schülers, einschließlich praktischer Arbeiten und anderer Beiträge, in eine kohärente Bewertungsstrategie integriert werden müssen, die mit den übergeordneten Lernzielen des Moduls übereinstimmt. Der Sprecher betont die Wichtigkeit, darzustellen, wie diese verschiedenen Elemente miteinander verbunden sind, um die umfassenden Lernergebnisse effektiv zu bewerten.

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01:32:01

Art der Bewertungen

Eine komplexe Frage stellt sich, ob eine schriftliche Prüfung, wie eine Arbeit, ergänzt durch eine mündliche Komponente wie eine Präsentation, als eine oder mehrere Bewertungen pro Modul zählt. Der Sprecher reflektiert über die Schwierigkeit, diese Komponenten zu trennen, und schlägt vor, dass die mündliche Leistung integraler Bestandteil der Demonstration der Unabhängigkeit und des Verständnisses eines Studenten ist. Die Notwendigkeit einer dynamischen Interpretation von Bewertungsstrukturen wird hervorgehoben, was die Institutionen ermutigt, die Flexibilität innerhalb des regulatorischen Rahmens zu nutzen.

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01:33:00

Qualitätssicherung in Bewertungen

Die Diskussion endet mit Bedenken hinsichtlich des Mangels an objektiven Kriterien zur Bewertung von Prüfungs-Konzepten, was zu unzureichendem Schutz der Studierenden vor übermäßigen Prüfungsbelastungen führen könnte. Der Redner betont, dass eine effektive Qualitätssicherung durch Akkreditierung ohne klare Richtlinien gefährdet ist, und hebt die Notwendigkeit eines klarer definierten Rahmens hervor, um sicherzustellen, dass Bewertungspraktiken fair und angemessen sind.

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01:33:42

Bewertung der Plausibilität

Die Diskussion betont die Bedeutung der Einschätzung der Plausibilität durch die Gutachter in akademischen Bewertungen. Gutachter können Bedingungen vorschlagen, wenn sie etwas für unplausibel halten, was zu einem zweistufigen System führt, in dem der Akkreditierungsrat diese Argumente überprüft. Wenn eine Universität mit den auferlegten Bedingungen nicht einverstanden ist, hat sie die Möglichkeit, Berufung einzulegen. Die subjektive Natur dieser Bewertungen wird anerkannt, aber der Fokus liegt zunehmend auf den Bewertungen durch die Studierenden, die zentral dafür sind, ob etwas als angemessen erachtet wird. Wenn Studierende einen Aspekt unangemessen finden, sind die Gutachter gezwungen, Bedingungen zu verhängen, obwohl Universitäten gegen diese Bewertungen argumentieren können.

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01:35:01

Komplexität der Prüfungen

Das Gespräch wechselt zur Komplexität von Prüfungen, insbesondere wenn Module groß sind, was zu zahlreichen Bewertungen pro Semester führt. Es wird festgestellt, dass es keine universelle Lösung gibt, da die Organisation von Bewertungen letztendlich eine didaktische Entscheidung ist, die idealerweise den Konsens der Studierenden einbeziehen sollte. Allerdings kann die ausschließliche Abhängigkeit von studentischem Feedback zu Validitätsproblemen führen, da die Studierenden möglicherweise weniger Bewertungen bevorzugen. Der Sprecher gesteht ein, dass es keine definitive Antwort bezüglich des Gleichgewichts der Komplexität von Bewertungen gibt und hebt hervor, dass die Schwierigkeit von Prüfungen erheblich variieren kann, was sich auf die Vorbereitungsanstrengungen auswirkt.

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01:36:59

Mindeststandards in der Akkreditierung

Der Sprecher reflektiert über die Natur der Akkreditierung, die als Festlegung von Mindeststandards für Bildungseinrichtungen verstanden wird. Er erwähnt, dass Universitäten ermutigt werden, diese Standards zu übertreffen, insbesondere in einem wettbewerbsintensiven Umfeld. Zum Beispiel gibt es in Sachsen-Anhalt erhebliche Herausforderungen bei der Rekrutierung von Studierenden. Durch die Schaffung von Transparenz hinsichtlich der Prüfungsanforderungen können Universitäten potenzielle Studierende anziehen, auch wenn dies die organisatorische Arbeitsbelastung für das Prüfungssystem erhöht. Die Diskussion rahmt das Prüfungsverständnis als Raum für Möglichkeiten zur Verbesserung der Studierendenexperience, der Studienqualität und des institutionellen Marketings.

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01:38:03

Prüfungskonzept

Die Diskussion betont, dass ein Prüfungskonzept mit dem Gesamtkonzept des Studienprogramms übereinstimmen muss. Es ist entscheidend, extreme Szenarien zu vermeiden, in denen ein erheblicher Teil eines Programms ausschließlich aus Prüfungen besteht, da dies den Bildungszielen des Programms widersprechen würde. Die Arbeitsbelastung muss innerhalb einer standardmäßigen 40-Stunden-Arbeitswoche handhabbar sein und 30 Tage Urlaub pro Jahr ermöglichen, um sicherzustellen, dass die Lernziele innerhalb des regulären Studienzeitraums erreicht werden können.

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01:39:01

Feedback und Bewertungsbalance

Es besteht ein starkes Verlangen unter den Studierenden nach konstruktiverem Feedback anstelle von bloßen Noten. Das Gespräch hebt die Notwendigkeit hervor, das Gleichgewicht zwischen benoteten und unbenoteten Bewertungen zu reflektieren, insbesondere in Bereichen wie Naturwissenschaften und Ingenieurwesen, wo nahezu jedes Modul benotet wird. Im Gegensatz dazu folgen Disziplinen wie Sozialarbeit möglicherweise nicht diesem Modell. Ziel ist es, sinnvolles Feedback zum Lernfortschritt der Studierenden zu geben, während Noten auf Fälle beschränkt werden, in denen sie die Kompetenzaneignung genau widerspiegeln können.

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01:40:28

Zusammenarbeit unter Lehrkräften

Die Bedeutung der Zusammenarbeit unter Lehrkräften wird hervorgehoben, da die Studierenden das gesamte Studienprogramm erleben und nicht isolierte Kurse. Dies erfordert einen koordinierten Ansatz für Prüfungsinhalte. Die jüngsten Änderungen der Musterverordnungen bieten den Lehrkräften die Möglichkeit, sich zu öffnen und die gebotene Flexibilität zu nutzen, um ein integrierteres Bildungserlebnis zu fördern.

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01:41:00

Qualitätsmanagement und Evaluation

Die Diskussion berührt den internen Akkreditierungsprozess und das Qualitätsmanagement (QM) innerhalb von Hochschulen, insbesondere wie die Angemessenheit der Arbeitsbelastung aus der Perspektive der Studierenden bewertet werden kann. Es wird festgestellt, dass das Prüfungskonzept nicht nur den bestehenden Vorschriften entsprechen, sondern auch die Struktur des gesamten Studienprogramms effektiv bewerten muss, um sicherzustellen, dass das didaktische Dreieck von Lehren, Lernen und Bewertung gut aufeinander abgestimmt ist.

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01:42:08

Bewertungssystem

Die Diskussion betont die Notwendigkeit eines umfassenden Bewertungssystems für Studierende, beginnend bei Erstsemestern bis hin zu Absolventen. Dieses System sollte ihre Erfahrungen mit dem Studienprogramm und der Prüfungsbelastung bewerten und wertvolle Einblicke für die weitere Entwicklung bieten. Der Redner plädiert für einen strukturierten Ansatz zur Sammlung von Feedback zur Prüfungsbelastung und zum Gesamtdesign des Programms und hebt dessen Bedeutung für die kontinuierliche Verbesserung hervor.

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01:43:08

Kontinuierliche Bewertung

Das Gespräch erkennt an, dass die Dokumentation des Prüfungsplans zwar ein einmaliges Ereignis sein kann, der Evaluierungsprozess jedoch während des gesamten Akkreditierungszeitraums fortlaufend sein sollte. Diese kontinuierliche Evaluierung ist entscheidend, um Missverständnisse zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Bewertungsmethoden im Laufe der Zeit relevant und effektiv bleiben.

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01:44:01

Best Practices in der Evaluation

Eine Frage stellt sich hinsichtlich der Existenz von Richtlinien oder Best-Practice-Beispielen zur Bewertung angemessener Prüfungsbelastungen. Der Sprecher merkt an, dass es zwar zahlreiche Studien zum Studienfortschritt und zu den Ergebnissen von Absolventen an verschiedenen Universitäten gibt, eine fokussierte Prüfungsbewertungskultur in Deutschland jedoch noch im Entstehen ist. Im Gegensatz dazu hat die Schweiz eine etabliertere Praxis zur Bewertung von Prüfungsprozessen, was darauf hindeutet, dass deutsche Institutionen davon profitieren könnten, diese Praktiken zu erkunden, um ihre eigenen Bewertungsmethoden zu verbessern.

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01:45:20

Statistische Methoden in der Evaluation

Die Diskussion berührt die Rolle der Bildungspsychologie bei der Bewertung der Angemessenheit von Prüfungsniveaus. Der Sprecher erwähnt die Verfügbarkeit statistischer Methoden zu diesem Zweck, neben qualitativem Feedback von Studierenden bezüglich ihres Verständnisses des Materials. Sie äußern jedoch Skepsis über die Verbreitung solcher detaillierten Bewertungen individueller Prüfungsformate in Deutschland und deuten darauf hin, dass es eher eine Ausnahme als die Norm ist.

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01:46:00

Bewertung der gesellschaftlichen Beteiligung

Der Sprecher, der auch Mitglied der Gesellschaft für Evaluation ist, hebt die Rolle der Organisation bei der Behandlung von Evaluierungsthemen in verschiedenen Bereichen, einschließlich der Hochschulbildung, hervor. Er schlägt vor, dass die jährliche Konferenz der Gesellschaft als Plattform dienen könnte, um die Evaluierung von Prüfungsprozessen zu diskutieren, was auf einen proaktiven Ansatz zur Verbesserung der Evaluierungspraxis in akademischen Einrichtungen hinweist.

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01:46:29

Teamanerkennung

Der Redner drückt Dankbarkeit gegenüber dem Team für ihre kompetenten Antworten aus und erwartet Applaus vom Publikum. Er kündigt eine pünktliche Mittagspause an und erklärt, dass die Sitzung um 13:30 Uhr fortgesetzt wird.

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02:30:09

Willkommen zurück

Um 13:30 Uhr begrüßt der Sprecher alle herzlich zurück aus der Mittagspause und erkennt sowohl die anwesenden Teilnehmer als auch die Online-Zuschauer an. Er ermutigt die Teilnehmer, weiterhin aktiv am Event teilzunehmen und Fragen über die Slido-Website einzureichen.

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02:32:55

Neue Teameinführung

Der Sprecher stellt ein neues Team für das Thema Systemakkreditierung vor und hebt die harte Arbeit des vorherigen Teams hervor. Das neue Team umfasst Frau Schlotte Ostermann von der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung in Berlin, Dr. Alexander Rudolf vom Institut für Akkreditierung, Zertifizierung und Qualitätssicherung Aquin und Franz Börch vom Büro des Akkreditierungsrates.

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02:33:30

Veröffentlichungspraktiken

Frau Ostermann beginnt ihre Präsentation über Publikationspraktiken und drückt ihre Dankbarkeit für die stillschweigende Beförderung zu ihrer Rolle als Vertreterin in der Berliner Wissenschaftsverwaltung aus. Sie reflektiert über ihr Engagement im Evaluierungsprozess und die überarbeitete Version der Akkreditierungsrichtlinien und hebt die unerwartete Gelegenheit hervor, Einblicke auf YouTube zu teilen.

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02:34:14

Akkreditierungsänderungen

Frau Ostermann erörtert die Absichten hinter bestimmten Änderungen im Akkreditierungsprozess, insbesondere hinsichtlich der Publikationspraktiken von intern akkreditierten Universitäten. Sie erwähnt, dass viele Fragen zu Paragraph 18, Abschnitt 4 der Musterrechtsverordnung aufgeworfen wurden, die die Bedenken der Universitäten hinsichtlich der hohen Berichtspflichten und der wahrgenommenen zusätzlichen Arbeitsbelastung widerspiegeln.

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02:35:00

Interessen der Interessengruppen

Die Arbeitsgruppe befasste sich mit den legitimen Interessen verschiedener Interessengruppen, einschließlich potenzieller Studierender, Arbeitgeber und der Öffentlichkeit, sowie den Interessen der Hochschulmitglieder und des Staates. Sie hatten zum Ziel, Erleichterungen im Akkreditierungsprozess zu schaffen und die Anforderungen an die interne Dokumentation und die Standards für die öffentliche Berichterstattung zu klären.

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02:36:10

Dokumentationsstandards

Frau Ostermann betont die Notwendigkeit, zwischen den Vorschriften für die interne Dokumentation von Akkreditierungsverfahren, die unverändert bleiben, und den erforderlichen Standards für die öffentliche Berichterstattung zu unterscheiden. Sie möchte die wesentlichen Punkte der Musterrechtsverordnung und ihres erläuternden Textes zu diesen Anforderungen hervorheben.

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02:36:20

Berichtsstandards

Die Diskussion hebt die Festlegung von Mindestberichtsstandards für Universitäten hervor, die aus der ISGS und der Datenbank des Akkreditierungsrates abgeleitet sind. Diese Standards umfassen wesentliche Informationen über Studiengänge, wie Programmprofile, Akkreditierungszeiträume und auferlegte Bedingungen. Darüber hinaus haben Universitäten die Möglichkeit, weitere Dokumente einzureichen, einschließlich interner Verfahren für die Akkreditierung und Qualitätsberichte, nach eigenem Ermessen.

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02:37:50

Interne Dokumentation

Eine Anfrage entsteht bezüglich der Unterschiede in den Informationsoffenlegungspflichten gegenüber Universitätsmitgliedern und der Öffentlichkeit. Die Antwort weist darauf hin, dass interne Dokumentationen die Bewertung von Studiengängen betreffen, einschließlich des Feedbacks externer Gutachter. Die Einzelheiten, wie Universitäten diese Anforderungen erfüllen, liegen im Ermessen der Universitäten und betonen die Bedeutung der Dokumentation von Ergebnissen und Verfahrenskomponenten, insbesondere wenn Maßnahmen auf der Grundlage externer Bewertungen erforderlich sind.

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02:39:35

Änderungen der Veröffentlichungspflichten

Das Gespräch wechselt zu den Änderungen der Veröffentlichungspflichten, insbesondere hinsichtlich der Qualitätsberichte. Es wird festgestellt, dass die Verpflichtung zur Veröffentlichung von Qualitätsberichten aufgehoben wurde, während andere Verpflichtungen unverändert bleiben. Die Universitäten müssen weiterhin Daten in die Elias-Datenbank eingeben, einschließlich Akkreditierungsdaten, Status der Bedingungen und einer kurzen Zusammenfassung der Qualitätsevaluierungen, die zuvor in den Qualitätsberichten enthalten waren. Diese Zusammenfassung muss nun direkt in Elias bereitgestellt werden, wenn keine Qualitätsberichte veröffentlicht werden.

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02:40:59

Qualitätsberichte

Die Diskussion dreht sich darum, wie Qualitätsbewertungen zusammengefasst werden sollten, wobei betont wird, dass sie prägnant und evaluativ sein sollten, idealerweise unter Bezugnahme auf die in Teil 2 und 3 der Musterverordnung dargelegten Kriterien. Es gibt erhebliche Unterschiede zwischen den Universitäten in ihren Qualitätsberichten; einige bieten detaillierte Zusammenfassungen an, während andere kürzer gefasst sind, abhängig von ihren spezifischen Prozessen. Die Erwartung ist, dass die Universitäten ihre Praktiken an den neuen rechtlichen Rahmen anpassen, der am 1. August 2025 in Kraft treten soll.

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02:42:34

Lehrrahmen

Das Gespräch wechselt zu Paragraph 17, Abschnitt 1, der den Lehrrahmen und die Bildungsziele behandelt. Es wird klargestellt, dass ein eigenständiger Lehrrahmen nicht unbedingt erforderlich ist; er kann in einen breiteren institutionellen Rahmen integriert werden. Die Arbeitsgruppe zielt darauf ab, Flexibilität in der Präsentation dieser Bildungsziele zu ermöglichen, was bedeutet, dass, solange der Inhalt des Gründungstextes von Paragraph 17, Abschnitt 1 abgedeckt ist, ein separates Dokument zum Lehrrahmen nicht zwingend erforderlich ist.

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02:44:06

Bildungsziele

Weitere Anfragen ergeben sich hinsichtlich des Umgangs mit dem Lehrrahmen und den spezifischen Anforderungen des Paragraphen 17. Es wird bestätigt, dass es keine wesentlichen Änderungen gibt; ein separater Lehrrahmen ist nicht erforderlich. Stattdessen liegt der Fokus darauf, die Bildungsziele der Universität darzustellen, die in einem bestehenden Universitätsrahmen oder einem spezifischen Lehrrahmen dokumentiert werden können. Die überarbeiteten Musterregelungen besagen ausdrücklich, dass die Bezugnahme auf den allgemeinen Universitätsrahmen zulässig ist.

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02:45:30

Terminologieänderungen

Eine umfassende Frage zu Terminologieverschiebungen und deren potenziellen Konsequenzen wird anerkannt. Während die Einzelheiten dieser Frage aufgrund von Zeitbeschränkungen nicht vollständig behandelt werden, wird festgestellt, dass das Thema bedeutend ist und im Rahmen der laufenden Diskussionen weiter untersucht wird.

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02:46:03

Lehrplanänderungen

Die Diskussion hebt den signifikanten Fokuswechsel vom vorherigen Bildungsrahmen zu den übergeordneten Bildungszielen hervor, insbesondere nach der Abschaffung der vorherigen Leitprinzipien für das Lehren. Diese Veränderung betont die Bedeutung, sicherzustellen, dass nicht nur die Qualifikationsziele jedes Lehrplans erreicht werden, sondern auch, dass die hochschulweiten Bildungsziele vertreten sind. Trotz der neuen Formulierungen in den Vorschriften wird festgestellt, dass diese Anforderungen bereits im vorherigen Rahmen vorhanden waren, was auf Kontinuität und nicht auf eine vollständige Überarbeitung hindeutet.

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02:48:01

Terminologieklärung

Eine Klarstellung wird bezüglich der in den neuen Vorschriften verwendeten Terminologie vorgenommen, insbesondere der Übergang von 'Studienprogrammen' zu 'Curricula'. Es wird betont, dass dieser Wechsel keine wesentlichen Änderungen der Anforderungen oder Erwartungen impliziert. Der Sprecher versichert, dass das Wesen der vorherigen Vorschriften unverändert bleibt und die Verwendung von 'Curricula' mit der vorherigen Sprache übereinstimmt, was auf keine wesentliche Änderung der zugrunde liegenden Prinzipien hinweist.

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02:49:43

Leitprinzipien in der Akkreditierung

Das Gespräch behandelt die Rolle von Leitprinzipien im Akkreditierungsprozess, insbesondere in Bezug auf Paragraph 17, der weiterhin auf ein Leitprinzip für die Lehre verweist. Es wird klargestellt, dass ein explizites Dokument möglicherweise nicht mehr erforderlich ist, die übergeordneten Bildungsziele jedoch weiterhin in der allgemeinen Missionserklärung der Universität reflektiert werden können. Diese Flexibilität wird als positive Entwicklung angesehen, die es den Institutionen ermöglicht, diese Prinzipien nahtloser in ihr umfassenderes Bildungsrahmenwerk zu integrieren.

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02:50:13

Stakeholder-Beteiligung

Die Bedeutung der Beteiligung von Interessengruppen am Akkreditierungsprozess wird hervorgehoben, insbesondere in Bezug auf Paragraph 18, der die Einbeziehung externer Gutachter und verschiedener Statusgruppen in interne Akkreditierungsverfahren behandelt. Der Sprecher betont, dass die Einbeziehung unterschiedlicher Perspektiven, insbesondere von Studierenden außerhalb der Institution, entscheidend für die Qualitätssicherung in der Hochschulbildung ist. Diese kleine, aber bedeutende Änderung zielt darauf ab, die Vertretung der Sichtweisen von Studierenden im Akkreditierungsprozess zu verbessern.

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02:51:12

Bewertungsfeedback

Während des Bewertungsprozesses wurde das Feedback gegeben, dass es zwar herausfordernd sein kann, langfristige Beratungspositionen zu besetzen, es jedoch entscheidend ist, die Integrität des Prozesses aufrechtzuerhalten. Die Studierenden betonten, dass die Standards nicht verwässert, sondern vielmehr gestärkt werden sollten, ein Gefühl, das von den Rednern voll und ganz unterstützt wurde.

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02:52:02

Akkreditierungspraktiken

Eine Frage ergab sich hinsichtlich der Vergleichbarkeit von Akkreditierungsverfahren, insbesondere in Bezug auf die echte Beteiligung aller Statusgruppen. Der Akkreditierungsrat stellte klar, dass die Musterregelungen die Teilnahme in drei wesentlichen Bereichen vorschreiben: der Entwicklung von Qualitätsmanagementsystemen, der Formulierung von Bildungszielen und der Evaluierung von Studienprogrammen durch sowohl interne als auch externe Studierende sowie Fachleute aus dem Bereich.

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02:53:20

Statusgruppe Beteiligung

Die Einbeziehung von Statusgruppen wird als Grundpfeiler des Akkreditierungsprozesses angesehen. Der Akkreditierungsrat hat konsequent bekräftigt, dass alle Statusgruppen während interner Bewertungen Input zu den inhaltlichen Kriterien geben müssen. Dieses umfassende Engagement wird sowohl von den Agenturen als auch vom Akkreditierungsrat selbst rigoros bewertet.

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02:54:02

Vergleichbarkeit von Modellen

Die Diskussion hob die Komplexität hervor, die Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Akkreditierungsmodellen sicherzustellen. Der Akkreditierungsrat erhält zahlreiche Akkreditierungsberichte von verschiedenen Expertengruppen und Institutionen, was eine faire Behandlung ähnlicher Fälle erfordert, während Unterschiede anerkannt werden. Zum Beispiel konzentrieren sich einige Qualitätsmanagementsysteme auf die Programmakkreditierung mit unterschiedlichen Expertengruppen, während andere schriftliche Kommentare von Experten einbeziehen, was Fragen zu ihrer Vergleichbarkeit aufwirft.

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02:55:28

Zukunftsplanung

Als Antwort auf Anfragen zu zukünftigen Verbesserungen der Akkreditierungspraktiken gab der Akkreditierungsrat an, dass derzeit keine Änderungen geplant sind, da sie der Meinung sind, dass Statusgruppen im Prozess angemessen berücksichtigt wurden. Sie räumten jedoch ein, dass Einzelfälle variieren können.

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02:56:01

Formale Kriterienprüfung

Der Akkreditierungsrat bestätigte, dass die Verfahren zur Überprüfung der formalen Kriterien unverändert bleiben und die etablierten Praktiken fortgeführt werden, die bereits bestehen.

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02:56:04

Systemakkreditierung

Nach der aktuellen Version der Regelung des Musterrechts sind systemakkreditierte Schulen berechtigt, ihre eigenen formalen Kriterienbewertungen durchzuführen, typischerweise innerhalb ihrer Qualitätsmanagementabteilungen. Die inhaltlichen akademischen Kriterien müssen jedoch weiterhin von relevanten externen Statusgruppen bewertet werden. Diese Klarstellung in der überarbeiteten Version betont, dass die Praxis unverändert bleibt, sodass systemakkreditierte Institutionen formale Kriterien selbst bewerten können, während externe Gruppen die inhaltlichen Bewertungen übernehmen.

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02:57:25

Externes Bewertungsformat

Die Diskussion verlagert sich auf das Format für Bewertungen, die von externen Gutachtern durchgeführt werden. Eine Frage entsteht hinsichtlich der Akzeptanz eines Systemakkreditierung durch den Akkreditierungsrat, die keine Interaktion zwischen Gutachtern und Lehrbeteiligten, einschließlich sowohl Lehrenden als auch Studierenden, umfasst. Die Antwort stellt klar, dass das Musterrecht keine spezifischen Formate für Bewertungen vorschreibt, was den Institutionen die Flexibilität gibt, ihre eigenen Bewertungsformate zu entwickeln. Dazu gehören verschiedene Modelle wie schriftliche Stellungnahmen und Bewertungen basierend auf Dokumentationen, was den Institutionen einen erheblichen Spielraum bei der Gestaltung ihrer Bewertungsprozesse einräumt.

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02:59:21

Interne Verfahren

Eine Folgefrage betrifft, ob die geänderten Vorschriften für die Durchführung von Akkreditierungen gemäß Paragraph 24 auch für interne Verfahren gelten. Es wird bestätigt, dass diese Vorschriften speziell für Programm- und Systemakkreditierungsprozesse auf Systemebene gelten, die vor Ort oder online durchgeführt werden können. Im Gegensatz dazu haben systemakkreditierte Institutionen die Autonomie, ihre eigenen Formate für interne Bewertungen zu erstellen, wodurch sie bestimmen können, wie diese Bewertungen durchgeführt werden.

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03:00:06

Bündelung und Größen

Das Gespräch wechselt zum Thema Bündelung und Bündelgrößen in der Akkreditierung. Systemakkreditierte Institutionen äußern Bedenken hinsichtlich der Notwendigkeit, die Genehmigung des Akkreditierungsrats für ihre Bündel zu erhalten, was nur für die Programmakkreditierung erforderlich ist. Es wird betont, dass zwar erwartet wird, dass Qualitätsmanagementsysteme geeignete Verfahren zur Vermeidung von übermäßig großen Bündeln enthalten, die Genehmigungspflicht jedoch nicht auf interne Verfahren systemakkreditierter Institutionen ausgeweitet wird.

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03:00:58

Richtlinien zur Bündelgröße

Die Diskussion betont die Bedeutung interner Verfahren, um angemessene Bündelgrößen und -zusammensetzungen für akademische Programme sicherzustellen. Es wird angemerkt, dass Bündel idealerweise aus nicht mehr als zehn Studienprogrammen bestehen sollten. Mit zunehmender Größe der Bündel, insbesondere wenn sie vier oder mehr Studienprogramme enthalten, muss ein Überprüfungsprozess stattfinden, um sicherzustellen, dass die Programme weiterhin angemessen bewertet werden können.

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03:01:53

Haupt- und Nebenfächer

Eine Klarstellung wird zur Klassifizierung von Haupt- und Nebenfächern innerhalb eines Pakets gegeben. Es wird festgestellt, dass sowohl Haupt- als auch Nebenfächer als ein einzelnes Studienprogramm gezählt werden können, wenn sie zum gleichen Studienbereich gehören, um Konsistenz im Bewertungsprozess zu gewährleisten.

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03:02:31

Bewertung von Kriterien

Im Paragraph 18 wird hervorgehoben, dass Universitäten formale Kriterien unabhängig bewerten können, jedoch daran gehindert sind, die inhaltlichen Kriterien zu bewerten. Dies stellt eine klare Einschränkung der bisherigen Freiheiten dar, und es wird erneut betont, dass externe Gutachter für die Bewertung der inhaltlichen Kriterien verantwortlich sind, eine Praxis, die trotz der neuen Regelungen unverändert bleibt.

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03:03:31

Fristen für die Akkreditierung

Das Gespräch wechselt zu dem kritischen Thema der Fristen, insbesondere für Universitäten, die von der externen Programmakkreditierung zur Systemakkreditierung übergehen. Es wird anerkannt, dass unvorhergesehene Umstände auftreten können, die möglicherweise die Planungszeiträume verlängern und dazu führen, dass Fristen für extern akkreditierte Programme verfallen. Verschiedene Optionen werden skizziert, um mit diesen Situationen umzugehen, insbesondere für Institutionen, die ihren Antrag auf Systemakkreditierung noch nicht eingereicht haben.

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03:04:58

Antragsverfahren für die Systemakkreditierung

Es werden verschiedene Szenarien bezüglich des Antrags auf Systemakkreditierung diskutiert. Wenn eine Universität ihren Antrag noch nicht eingereicht hat, kann sie die Akkreditierung von extern akkreditierten Programmen um bis zu zwei Jahre verlängern, vorausgesetzt, sie befindet sich in der Vorbereitungsphase für den Antrag. Es wird betont, dass es nicht ausreicht, lediglich die Absicht zu äußern, in den nächsten fünf bis zehn Jahren eine Systemakkreditierung anzustreben; die Institutionen sollten eine Agentur ausgewählt haben und sich in fortgeschrittenen Planungsphasen befinden.

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03:05:40

Verlängerung bei Entscheidungsverzögerungen

Für Universitäten, die ihren Antrag auf Systemakkreditierung eingereicht haben, aber auf eine Entscheidung warten, gibt es die Möglichkeit, die Akkreditierung von Programmen, die während dieser Wartezeit sonst ablaufen würden, um ein weiteres Jahr zu verlängern. Diese Regelung soll den Institutionen während des Übergangs zur Systemakkreditierung Flexibilität und Unterstützung bieten.

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03:05:56

Erweiterungsoptionen

Die Diskussion beginnt mit der Einführung einer dritten Option zur Fristverlängerung, die als 'außergewöhnliche Fristverlängerung' bezeichnet wird, insbesondere in Fällen höherer Gewalt. Es wird anerkannt, dass solche Situationen auftreten können, was eine Verlängerung von Fall zu Fall erforderlich macht. In diesen Fällen würde die Verlängerung im nächsten Akkreditierungszeitraum berücksichtigt werden.

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03:06:39

Interne Fristverlängerungen

Eine Frage stellt sich, ob systemakkreditierte Hochschulen längere Fristen für die Erfüllung von Anforderungen in internen Verfahren festlegen können. Die Antwort stellt klar, dass dies in der Regel nicht zulässig ist, außer in Ausnahmefällen. Systemakkreditierte Hochschulen müssen Gültigkeitsfristen und Fristen ausdrücklich gemäß den Paragraphen 26 und 27 definieren, die die maximalen Grenzen für interne Verfahren festlegen. Paragraph 27 erlaubt jedoch verlängerte Fristen in gerechtfertigten Ausnahmefällen.

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03:08:10

Akkreditierungsantragsverfahren

Es wird eine spezifische Anfrage gestellt, ob eine Verlängerung der internen Akkreditierungszeiträume nur nach Einreichung des Antrags auf Systemakkreditierung über Elias erfolgen kann. Der Sprecher versichert, dass laufende Fristen tatsächlich vor der Einreichung des Antrags verlängert werden können, um ausreichend Zeit zu haben, um Akkreditierungslücken zu vermeiden. Es wird betont, dass die Universitäten frühzeitig mit ihren Akkreditierungsgruppen und dem Akkreditierungsrat in Kontakt treten sollten, um effektive Lösungen zu finden.

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03:09:34

Bewertungskriterien für Statusgruppen

Eine Frage wird aufgeworfen, ob alle substantiellen Kriterien von allen Statusgruppen gleich bewertet werden müssen oder ob thematische Schwerpunkte moderiert werden können. Die Antwort deutet darauf hin, dass zwar alle externen Gutachter die Möglichkeit haben müssen, alle Kriterien zu bewerten, es jedoch akzeptabel ist, bestimmte Bereiche zu priorisieren. Die Natur des statusgruppenspezifischen Bewertungsprozesses ermöglicht es einigen Gutachtern, mehr Einblick in spezifische Themen zu geben, aber es ist entscheidend, dass keine Statusgruppe von der Bewertung irgendwelcher Kriterien ausgeschlossen wird.

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03:11:01

Veröffentlichungspflichten

Das Gespräch berührt die Straffung der Publikationspflichten für systemakkreditierte Hochschulen, was Bedenken hinsichtlich möglicher Nachteile für programmakkreditierte Hochschulen aufwirft. Es wird hervorgehoben, dass die für alle Hochschulen geltenden Kriterien transparent und einheitlich dargestellt werden müssen, um Fairness zu gewährleisten.

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03:11:37

Systemakkreditierung

Die Diskussion dreht sich um die Systemakkreditierung für Hochschulen und betont, dass sie dazu gedacht ist, den Prozess für akkreditierte Institutionen zu erleichtern. Der Sprecher weist darauf hin, dass die Systemakkreditierung zwar attraktiver sein soll, die Veröffentlichungspflichten jedoch unverändert bleiben, was darauf hindeutet, dass die Arbeitsbelastung sich lediglich verschoben hat, anstatt verringert zu werden.

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03:12:18

Bewertungsverfahren

Ein kritischer Punkt, der angesprochen wurde, ist die Abhängigkeit von rein dokumentenbasierten Bewertungsverfahren durch bestimmte Staaten, die als unzureichend angesehen werden, um die Realität akademischer Studien zu bewerten. Der Sprecher reflektiert über Beobachtungen, die während der Bewertungen gemacht wurden, wo der Wunsch bestand, strengere Richtlinien durchzusetzen, die sie absichtlich vermieden, um die Flexibilität zu bewahren, die Universitäten benötigen.

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03:13:10

Vor-Ort- vs. Dokumentenbasierte Bewertung

Eine interessante Diskussion im Akkreditierungsrat hob die Herausforderungen hervor, klare Vor- und Nachteile zwischen Vor-Ort-Bewertungen und dokumentenbasierten Bewertungen zu unterscheiden. Ein Universitätsprofessor teilte Erfahrungen mit, die darauf hindeuten, dass schriftliche Bewertungen manchmal präziser und wirkungsvoller sein können als persönliche Gespräche, was darauf hindeutet, dass die Effektivität der Bewertungsmethoden von ihrem spezifischen Design und den vorhandenen Qualitätskontrollmechanismen abhängt.

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03:15:06

Nächste Diskussionsthemen

Die Sitzung wechselt zu neuen Themen, einschließlich internationaler dualer Studiengänge, Vielfalt und der Anerkennung und Anrechnung von Qualifikationen. Der Sprecher stellt die Teammitglieder vor, die an diesen Diskussionen beteiligt sind, darunter Monika Bessenrot, Henning Schäfer vom CFA und Katrin Meer Lantermann, die das internationale Rechtsbüro beim Akkreditierungsrat leitet.

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03:16:01

Veröffentlichung der Qualifikationsziele

Das Gespräch wechselt zur Veröffentlichung von Qualifikationszielen, insbesondere in Bezug auf die Erweiterung von Paragraph 11, Abschnitt 1, Satz 1, der nun den Begriff 'öffentlich zugänglich' enthält. Es stellen sich Fragen zur Interpretation dieser öffentlichen Zugänglichkeit in Bezug auf die Qualifikationsziele und die beabsichtigten Lernergebnisse von Studienprogrammen sowie zu den Auswirkungen auf die universitätsweite Zugänglichkeit.

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03:16:39

Öffentliche Zugänglichkeit

Der Redner betont, dass die öffentliche Zugänglichkeit zu Informationen über die Hochschulbildung unzureichend ist. Er hebt hervor, dass die neuen Modellvorschriften verschiedene Formen der Zugänglichkeit ermöglichen, wie zum Beispiel die Bereitstellung von Informationen auf den Websites der Universitäten oder in Dokumenten, und es den einzelnen Institutionen überlassen bleibt, wie sie dies umsetzen. Der Redner merkt an, dass verschiedene Universitäten unterschiedliche Ansätze basierend auf ihren historischen Kontexten wählen können, aber alle Methoden als legitim angesehen werden.

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03:17:28

Qualifikationsziele

Die Diskussion verlagert sich auf die Anforderung an die öffentliche Zugänglichkeit von Qualifikationszielen und Lernergebnissen sowohl auf Modul- als auch auf Programmebene. Der Sprecher erklärt, dass die neuen Vorschriften, insbesondere Paragraph 11, vorschreiben, dass Qualifikationsziele öffentlich zugänglich sein müssen, hauptsächlich auf Programmebene. Er stellt klar, dass es zwar einen Unterschied zwischen Qualifikationszielen und Lernergebnissen gibt, die Begriffe jedoch nicht strikt definiert sind, was zu unterschiedlichen Interpretationen an den Institutionen führt. Der Sprecher betont, dass auch die Lernergebnisse auf Modulebene veröffentlicht werden müssen, wie in Paragraph 12 dargelegt, was immer eine Anforderung war.

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03:19:35

Akkreditierungsherausforderungen

Der Sprecher spricht die Herausforderungen an, die sich aus der Veröffentlichung von Qualifikationszielen für Programme ergeben, die noch nicht betriebsbereit oder akkreditiert sind. Er verweist auf Paragraph 11, der verlangt, dass Qualifikationsziele und beabsichtigte Lernergebnisse öffentlich zugänglich sind, stellt jedoch fest, dass diese Informationen zum Zeitpunkt der externen Überprüfung oder internen Akkreditierungsentscheidungen oft nicht verfügbar sind. Diese Situation könnte zu Compliance-Problemen führen, da die Kriterien für die Veröffentlichung nicht erfüllt werden können. Ähnliche Herausforderungen ergeben sich aus Paragraph 12 hinsichtlich der Veröffentlichung des Studienfortschritts, der Prüfungsanforderungen, der Modulbeschreibungen und der Zugangsvoraussetzungen, die ebenfalls nicht zu den erforderlichen Zeiten verfügbar sind.

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03:20:40

Praktische Lösungen

Der Sprecher diskutiert praktische Ansätze zur Verwaltung der Publikationsanforderungen aus der Perspektive der Programmakkreditierung. Er erwähnt, dass die neue Formulierung in Paragraph 12 im Wesentlichen eine Wiederholung früherer Vorschriften ist, die ähnliche Bestimmungen enthielten. Historisch gesehen war ein häufiges Problem, dass Programme Anforderungen an die Veröffentlichung hatten, die nicht erfüllt werden konnten, was zu häufigen Auflagen seitens der Akkreditierungsstellen führte. Der Sprecher schlägt vor, dass das Verständnis dieser historischen Kontexte entscheidend ist, um die aktuellen Akkreditierungsprozesse zu navigieren.

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03:21:24

Veröffentlichungsanforderungen

Die Diskussion hebt die Notwendigkeit hervor, dass die Prüfungsordnungen veröffentlicht und überprüft werden. Es wird festgestellt, dass der Akkreditierungsrat in den letzten Jahren oft davon ausgegangen ist, dass Entwürfe nicht veröffentlicht, sondern in Kraft gesetzt werden, wobei nur eine Benachrichtigung erforderlich ist, wenn es wesentliche Änderungen gibt. Der Sprecher erkennt an, dass dies nicht für jeden Einzelfall vollständig geklärt wurde und weist darauf hin, dass weitere Konsultationen erforderlich sind. Der Ansatz legt nahe, dass, wenn eine Universität im Allgemeinen eine veröffentlichungsfreundliche Politik verfolgt, davon ausgegangen werden kann, dass auch die endgültigen Versionen veröffentlicht werden, wodurch möglicherweise die Notwendigkeit zusätzlicher Anforderungen von Agenturen entfällt.

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03:23:30

Terminologieänderungen

Es stellt sich die Frage, ob die Qualifikationsziele in allen Studienordnungen in Lernziele umbenannt werden müssen oder ob der Begriff so bleiben kann. Der Sprecher weist darauf hin, dass eine kurze Antwort folgen wird, die in das nächste Thema überleitet.

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03:23:52

Vielfalt Konzepte

Der Sprecher fasst zusammen, dass Universitäten verpflichtet sind, Konzepte für Geschlechtergerechtigkeit und die Förderung von Chancengleichheit für Studierende in besonderen Lebenssituationen gemäß Paragraph 15 zu entwickeln. Die jüngste Änderung der Musterverordnung führt die Berücksichtigung von Diversität neben Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit ein. Die eingegangenen Anfragen zu Diversitätskonzepten zeigen einen Bedarf an Orientierung seitens der Universitäten, die der Sprecher bereitstellen möchte. Zentrale Fragen sind die Anforderungen an Diversitätskonzepte, der wesentliche Inhalt und ob Diversität ausdrücklich angesprochen werden muss oder in bestehende Hochschulkonzepte integriert werden kann.

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03:25:01

Umsetzung von Vielfalt

Der Sprecher bestätigt, dass die Anforderung an ein spezifisches Diversitätskonzept bereits in den meisten Hochschulgesetzen verankert ist und nun in die Musterregelungen aufgenommen wurde. Dies entspricht den aktuellen Standards und zeigt, dass die Universitäten im Laufe der Jahre effektive Konzepte für Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit entwickelt haben. Die Gesetzgebung erwartet von den Universitäten, dass sie ähnliche Strategien für Diversität formulieren, die auf Programmebene umgesetzt werden sollten. Der Sprecher betont, dass ein Diversitätskonzept strategische Ziele und Maßnahmen enthalten sollte, die auf den spezifischen Kontext jedes Programms zugeschnitten sind, und die Herausforderungen anerkennen, die durch unterschiedliche Vertrautheitsgrade mit Diversitätsthemen in verschiedenen akademischen Kulturen entstehen.

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03:26:14

Praktische Beispiele für Vielfalt

Die Diskussion behandelt, wie Diversitätsdimensionen auf Programmebene konkret umgesetzt werden können. Der Sprecher erkennt die Bitte um spezifische Beispiele in Bezug auf Geschlecht, Behinderung und sozialen Hintergrund an und weist darauf hin, dass praktische Anwendungen von Diversitätskonzepten für eine effektive Umsetzung in akademischen Kontexten unerlässlich sind.

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03:26:19

Rassismus Auswirkungen

Die Diskussion hebt die Erfahrungen internationaler Studierender hervor, die mit Rassismus konfrontiert sind, und betont die Notwendigkeit ihrer Beteiligung an der Auseinandersetzung mit diesen Themen. Der Redner weist darauf hin, dass es landesweit zahlreiche Ideen gibt, die darauf abzielen, die Vielfalt in der Hochschulbildung zu verbessern, und verweist auf die HK-Konferenz zur Vielfalt, die im letzten Jahr stattfand und sich auf individuelle Diversitätsstrategien und -konzepte konzentrierte, die von verschiedenen Universitäten entwickelt wurden.

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03:27:50

Vielfaltsdimensionen

Der Sprecher skizziert sechs Dimensionen der Vielfalt, auf die Universitäten ihren Fokus legen können, darunter Alter, ethnische Herkunft und Nationalität, körperliche und geistige Fähigkeiten, Religion und Weltanschauung, sexuelle Orientierung und sozialer Hintergrund, sowie Geschlechtergerechtigkeit. Dies ergibt insgesamt sieben Diversitätsdimensionen, die Institutionen zur Bewertung durch den Akkreditierungsrat präsentieren können.

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03:29:00

Rolle des Akkreditierungsrates

Der Akkreditierungsrat hat im Juni 2023 betont, dass jede Universität frei ist, ihre eigenen Diversitätskonzepte zu entwickeln, ohne strenge Richtlinien oder Kennzahlen aufzuerlegen. Der Ansatz des Rates ermöglicht Flexibilität und ermutigt die Institutionen, maßgeschneiderte Diversitätsstrategien zu entwickeln, die auf ihre spezifischen Bedürfnisse und Kontexte abgestimmt sind, und fördert so die Chancengleichheit in der Bildung.

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03:30:47

Ermutigung für Diversitätskonzepte

Der Sprecher fordert die Universitäten auf, Initiative zu ergreifen und eigene Diversitätskonzepte zu formulieren, die die einzigartigen Anforderungen ihrer Gemeinschaften widerspiegeln. Der Akkreditierungsrat hat das Ziel, die Institutionen bei der Umsetzung spezifischer Maßnahmen auf Programmebene zu unterstützen, um die Situation für Studierende effektiv zu verbessern und so eine größere Chancengleichheit im Bildungszugang und -erfolg zu fördern.

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03:31:12

Organisationales Lernen

Die Diskussion betont die Bedeutung von organisatorischem Lernen und Entwicklung und hebt die Notwendigkeit hervor, dass Institutionen voneinander lernen. Sie legt nahe, dass die Nutzung des Potenzials von Vielfalt erheblich zum strategischen Fortschritt von Universitäten beitragen kann.

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03:31:41

Zugänglichkeit in der Akkreditierung

Ein kritischer Punkt, der angesprochen wurde, ist das Fehlen von Überprüfungen hinsichtlich der Zugänglichkeit des Campus während der nationalen Akkreditierungsprozesse. Der Redner plädiert dafür, Zugänglichkeitsbewertungen als Teil der Diversitätsevaluierungen während der Campusbesuche einzubeziehen und hebt deren Bedeutung hervor.

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03:32:01

Digitale Barrierefreiheit

Das Gespräch wechselt zum Thema digitale Barrierefreiheit in der Hochschulbildung und hinterfragt, ob sie in Paragraph 15 der Akkreditierungsrichtlinien aufgenommen werden sollte. Der Sprecher weist darauf hin, dass der Akkreditierungsrat bereits Fragen zur Barrierefreiheit behandelt hat, die Teil der vorherigen Regelungen waren, und betont den fortwährenden Fokus sowohl auf physischer als auch auf digitaler Barrierefreiheit im Akkreditierungsprozess.

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03:33:17

Herausforderungen der Diversitätsüberwachung

Es werden Bedenken hinsichtlich der Datenschutzprobleme geäußert, die mit der Überwachung der Vielfalt durch Umfragen verbunden sind. Der Sprecher schlägt vor, dass Universitäten alternative Methoden erkunden können, wie zum Beispiel die Durchführung nicht-anonymer Umfragen in Bewertungs-Konferenzen, um effektiv mit Studierenden und Mitarbeitenden in allen Bereichen der Universität zu interagieren.

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03:34:02

Anerkennung und Kreditübertragung

Die Diskussion wechselt zu den neuen Bestimmungen bezüglich Anerkennung und Kreditübertragung, wobei speziell angesprochen wird, wie die Einhaltung dieser Richtlinien nachgewiesen werden sollte. Es stellen sich Fragen, ob die Umsetzung auf Programmebene bewertet werden sollte oder ob eine universitätsweite Richtlinie ausreicht. Der Sprecher reflektiert über die erheblichen Fortschritte, die in den letzten 10 bis 15 Jahren erzielt wurden, insbesondere mit der Einbeziehung des Lissabon-Übereinkommens in das deutsche Recht, während er anerkennt, dass weitere Verbesserungen weiterhin notwendig sind.

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03:35:40

Implementierungsflexibilität

Der Sprecher stellt klar, dass es keinen Widerspruch darin gibt, die Anerkennung und den Kredittransfer sowohl auf Programm- als auch auf Universitätsniveau zu bewerten. Die Institutionen haben die Flexibilität zu wählen, ob sie programmspezifische Regelungen oder eine umfassende Universitätsrichtlinie festlegen, mit dem Verständnis, dass die anwendbaren Regeln jedes Programms entsprechend bewertet werden.

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03:36:02

Rechtlicher Rahmen

Die Diskussion hebt die kürzliche Aufnahme von Verweisen auf anwendbares Landesrecht in die Musterrechtsverordnung bezüglich Kreditübertragung und Anerkennung hervor. Der Akkreditierungsrat plant, einen Überblick über die relevanten Landesgesetze zu erstellen, um den Agenturen zu helfen, mit dem Ziel, rechtliche Informationen zu zentralisieren und redundante rechtliche Recherchen durch jede Agentur zu vermeiden. Der Akkreditierungsprozess wird als keine rechtliche Überprüfung, sondern vielmehr als Plausibilitätsprüfung klargestellt, um sicherzustellen, dass die staatlichen rechtlichen Ziele hinsichtlich Anerkennung und Kreditübertragung angemessen vertreten sind.

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03:38:16

Lissabon-Konvention

Eine Frage stellt sich hinsichtlich der Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Lissabon-Konvention, insbesondere in Bezug auf die formalen Kriterien für Anerkennung und Kreditübertragung. Es wird festgestellt, dass die Lissabon-Konvention von grundlegender Bedeutung ist und in verschiedenen Kontexten erscheint. Der Staatsvertrag über die Studienakkreditierung weist die Anerkennung und Kreditübertragung formalen Kriterien zu, die den Hauptfokus der Überprüfung bilden, obwohl andere Anerkennungskriterien das Design des Studienprogramms beeinflussen können.

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03:39:31

Lehrerausbildungsakkreditierung

Die Musterrechtsverordnung (MVO) führt keine wesentlichen Änderungen für die Lehramtsausbildungsprogramme ein, jedoch stellt sich die Frage nach der Akkreditierung von Lehramtsausbildungsprogrammen, insbesondere im Hinblick auf die jüngsten KMK-Beschlüsse zu alternativen Zugangswegen zum Lehrberuf. Es wird klargestellt, dass alle Lehramtsausbildungsprogramme, einschließlich derjenigen für alternative Bewerber, akkreditiert werden müssen. Dies steht im Einklang mit früheren KMK-Entscheidungen, die die Notwendigkeit der Akkreditierung aller Komponenten von Lehramtsausbildungsprogrammen betonen.

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03:41:05

Duale Studiengänge

Die Diskussion beginnt mit dem Thema der dualen Studiengänge, das durchweg zahlreiche Fragen aufwirft. Der Akkreditierungsrat hat in Zusammenarbeit mit Agenturen und Interessengruppen Anstrengungen unternommen, um diese Fragen umfassend im FAQ-Bereich auf ihrer Website zu beantworten. Der Sprecher ermutigt alle, die FAQ zu überprüfen und sich bei weiteren Fragen zu melden.

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03:41:40

Rechtsdefinitionsänderungen

Ein wesentlicher Diskussionspunkt ist die Einführung eines neuen Paragraphen (Paragraph 12, Abschnitt 7) im rechtlichen Rahmen für duale Studiengänge. Diese Änderung, obwohl scheinbar geringfügig, wirft Fragen zu den Auswirkungen der Definition von 'dual' im rechtlichen Text auf. Der Sprecher stellt klar, dass es in der Praxis keine wesentlichen Änderungen geben wird; die Definition bleibt mit früheren Auslegungen konsistent. Die Aufnahme dieser Definition in den rechtlichen Text zielt darauf ab, die Sichtbarkeit und rechtliche Sicherheit zu erhöhen und vergangene Unsicherheiten hinsichtlich der Verbindlichkeit früherer Erläuterungen zu adressieren.

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03:43:49

Staatliche Vorschriften über Definitionen

Der Sprecher hebt eine subtile, aber bedeutende Veränderung hervor, wie Staaten 'dual' in ihren Vorschriften definieren können. Zuvor hatten die Staaten die Flexibilität, unterschiedliche Definitionen zu übernehmen, aber jetzt können sie nur ergänzende Klarstellungen geben. Das bedeutet, dass die Staaten zwar die Definition näher erläutern können, sie jedoch nicht grundlegend ändern dürfen. Diese Änderung könnte erhebliche Auswirkungen auf Staaten haben, die zuvor von den Musterregelungen abgewichen sind.

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03:45:01

Inhaltliche und organisatorische Integration

Eine Frage stellt sich hinsichtlich der Kriterien zur Bewertung der inhaltlichen und organisatorischen Integration dualer Studiengänge. Der Sprecher betont, dass beide Aspekte vertraglich zwischen der Hochschule und ihren Praxispartnern definiert werden sollten. Die inhaltliche Integration muss Teil eines umfassenden Studienprogrammkonzepts sein, was darauf hinweist, dass eine bloße Angleichung unzureichend ist. Die Diskussion unterstreicht die Bedeutung klarer vertraglicher Vereinbarungen, um sicherzustellen, dass die praktische Ausbildung mit den akademischen Anforderungen übereinstimmt.

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03:45:45

Duale Studiengänge

Die Diskussion betont die Bedeutung der Integration sowohl praktischer als auch akademischer Komponenten in dualen Studienprogrammen. Es reicht nicht aus, lediglich zu sagen, dass ein Programm aus zwei Jahren Ausbildung und drei Jahren Studium besteht; es muss eine wechselseitige Beziehung bestehen, die den Transfer von Wissen und Fähigkeiten zwischen den beiden erleichtert. Praktische Komponenten sollten anerkannt und mit akademischen Inhalten abgestimmt werden, um sicherzustellen, dass die Studierenden mit ihren Praxispartnern in Kontakt treten, um relevante Verbindungen herzustellen.

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03:46:56

Akkreditierungsverlängerung

Eine Frage stellt sich bezüglich der Verlängerung der Akkreditierungszeiträume, insbesondere ob die zweijährige Verlängerung für auslaufende Studiengänge gilt. Die Antwort stellt klar, dass gemäß Paragraph 26, Abschnitt 3, die zweijährige Frist tatsächlich anwendbar ist, es jedoch entscheidend ist, sicherzustellen, dass die Studierenden ihre Abschlüsse in akkreditierten Programmen abschließen können. Daher müssen Verlängerungen sorgfältig geprüft werden, um die Integrität des Akkreditierungsprozesses zu wahren und den Erfolg der Studierenden zu unterstützen.

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03:48:10

Gemeinsame Programme

Frau Meer Lantermann beantwortet Anfragen zu gemeinsamen Programmen und hebt die wesentlichen Änderungen hervor, die durch die neue MVO eingeführt wurden. Der europäische Ansatz ist nun vollständig umgesetzt und gilt für alle gemeinsamen Programme, die die in Paragraph 10, Abschnitt 1, festgelegten Kriterien erfüllen, unabhängig von der Studiengangsstufe. Dieser Ansatz bietet einen vereinfachten Satz von ESG-basierten Kriterien und reduziert die strukturellen Anforderungen, die zuvor die Zusammenarbeit behindert haben. Darüber hinaus wird bestätigt, dass Doppel- und Mehrfachabschlussprogramme, die nicht die Kriterien für gemeinsame Programme erfüllen, weiterhin zulässig sind, wobei die bestehenden Vorschriften weiterhin gelten.

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03:50:36

Europäischer Ansatz

Die Diskussion beginnt mit den Kriterien für den europäischen Ansatz zur Programmakkreditierung. Es wird festgestellt, dass die Institutionen diese Kriterien intern anwenden können, die Verfahrensregeln des europäischen Ansatzes jedoch nicht für die betreffende Universität gelten. Die interne Anwendung dieser Kriterien wird jedoch als sinnvoll erachtet, insbesondere hinsichtlich der Zusammensetzung der Begutachtungsgremien. Es wird betont, dass es für interne Anträge keine Anerkennungsentscheidung des Akkreditierungsrates geben wird.

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03:51:11

Vor-Ort-Besuche

Eine Frage stellt sich zur Möglichkeit, Vor-Ort-Besuche während der zweiten oder dritten Reakkreditierung von Programmen durch digitale Bewertungen zu ersetzen. Der Sprecher schlägt vor, diese Frage an die zuständigen Behörden zu verweisen und deutet an, dass es möglicherweise klüger wäre, sie später zu behandeln. Er versichert, dass keine Fragen verloren gehen werden, da die heute nicht beantworteten Fragen für zukünftige Referenz gespeichert werden, entweder in FAQs oder in der nächsten für den Herbst geplanten Sitzung behandelt werden.

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03:52:20

Vielfalt Umsetzung

Das Gespräch wechselt zur Umsetzung von Diversitätsdimensionen auf Programmebene, insbesondere an Universitäten mit mehreren Standorten. Der Sprecher hebt die Komplexität hervor, sicherzustellen, dass alle Kriterien, wie Zugänglichkeit, Personal und Ressourcen, an verschiedenen Standorten einheitlich erfüllt werden. Er betont die Bedeutung, die Studentenerfahrung zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass alle Studierenden Zugang zu den Diversitätskonzepten haben, die in ihren jeweiligen Programmen umgesetzt werden. Auch die Flexibilität der Diversitätsthemen wird diskutiert, die Variationen basierend auf den spezifischen Bedürfnissen des Programms ermöglicht.

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03:54:02

Zugänglichkeitsherausforderungen

Der Sprecher teilt Erkenntnisse aus der Akkreditierungspraxis und weist auf Fälle hin, in denen nicht alle Teile von Universitätsgebäuden zugänglich sind. Er betont, dass Universitäten Strategien entwickeln müssen, um Studierende zu unterstützen, die möglicherweise keinen Zugang zu bestimmten Bereichen haben. Es werden Beispiele genannt, wie das Verlegen von Klassen für Studierende im Rollstuhl in zugängliche Räume. Der Sprecher erkennt die Herausforderungen an, die historische Gebäude mit sich bringen, die nicht leicht modifiziert werden können, um Aufzüge oder Rampen einzubauen, und unterstreicht die Notwendigkeit für Universitäten, einen klaren Plan zur Bewältigung von Barrierefreiheitsproblemen zu haben.

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03:55:10

Studierendenbewertung in der Akkreditierung

Eine neue Frage wird hinsichtlich der Rolle von Studierendenbewertungen im Akkreditierungsprozess aufgeworfen, die ihrer Bedeutung in breiteren Diskussionen über die Hochschulpolitik entspricht. Der Sprecher weist darauf hin, dass die Bewertung der Perspektiven der Studierenden im Akkreditierungsprozess entscheidend ist und ein Engagement widerspiegelt, das Feedback der Studierenden in institutionelle Bewertungen einzubeziehen.

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03:55:16

Studentenbeteiligung

Die Diskussion betont die Bedeutung, die Perspektiven der Studierenden ausdrücklich in die Überarbeitung der Modellprüfungsordnungen einzubeziehen. Es wird hervorgehoben, dass Universitäten nicht nur während der Bewertungen, sondern auch bei der Gestaltung des Lehrplans und der Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedürfnisse der Studierenden, insbesondere in heterogenen Studierendengruppen wie an der HW, mit den Studierenden zusammenarbeiten sollten.

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03:56:23

Positive Entwicklungen

Rückblickend auf die letzten 20 Jahre gibt es eine Anerkennung positiver Entwicklungen im Engagement der Studierenden im Überarbeitungsprozess der Modellprüfungsordnungen. Der Sprecher stellt fest, dass ihre Beiträge geschätzt und ernst genommen wurden, was zu einem umfassenden Konzept führte, das mit den Interessen der Studierenden übereinstimmt und einen Wandel hin zu studierendenfreundlicheren Innovationen zeigt.

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03:57:32

Vielfalt in der Hochschulbildung

Der Sprecher äußert den Wunsch, dass Universitäten, insbesondere solche mit systemakkreditierten Programmen, die Aspekte der Vielfalt stärker in ihre Bildungsmission integrieren. Er weist auf bestehende Dimensionen der Vielfalt hin, wie Alter und sozioökonomischen Status, die seit Jahren anerkannt sind, aber innerhalb der Institutionen aktiver gefördert werden müssen.

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03:59:20

Regelungen für das duale Studium

Bei der Auseinandersetzung mit den Regelungen zu dualen Studien stellt der Redner fest, dass die Bundesländer von den in Paragraph 12, Abschnitt 7 festgelegten Definitionen, die von allen Bundesländern vereinbart wurden, nicht abweichen können. Dieser Konsens bedeutet, dass es keine Bestimmungen für Ausnahmen gibt, was die Bedeutung der Aufrechterhaltung einheitlicher Standards unterstreicht.

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04:00:20

Implementierung des MRVO

Die Diskussion wechselt zur Umsetzung der Musterrechtsverordnung (MRVO) und ihrem Inkrafttreten. Die Wissenschaftsministerkonferenz hat einen einheitlichen Ansatz für die Länder empfohlen, wobei die überarbeiteten Landesregelungen am 18. August 2023 in Kraft treten sollen. Dies soll allen Hochschulen, unabhängig von ihrem Standort, Klarheit über die Verfahren und Fristen verschaffen. Die Bedeutung dieser Klarheit erstreckt sich auch auf die an dem Akkreditierungsprozess beteiligten Stellen, die Gutachter und den Akkreditierungsrat, um sicherzustellen, dass alle die geltenden Regeln und Fristen verstehen.

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04:02:30

Übergangsregeln

Übergangsregelungen werden die neuen Vorschriften begleiten, die am 18. August 2023 in Kraft treten. Konkret werden Anträge, die ab dem 2. April 2026 beim Akkreditierungsrat eingereicht werden, unter dem neuen regulatorischen Rahmen bewertet. Anträge, die vor diesem Datum eingereicht werden, werden gemäß den bestehenden Regeln, die in der MRVO festgelegt sind, bewertet. Die Übergangsregelungen werden spezifische Paragraphen ansprechen, einschließlich derjenigen, die sich auf Publikationspflichten, Diversitätsüberlegungen und Verfahrensregeln für systemakkreditierte Programme beziehen, um einen reibungslosen Übergang für die Institutionen zu gewährleisten.

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04:04:50

Antragsverfahren

Es wird empfohlen, dass Institutionen beginnen, ihre Bündel von mehr als vier Studienprogrammen bis zum 1. August 2023 beim Akkreditierungsrat einzureichen. Dieser proaktive Ansatz wird den Genehmigungsprozess erleichtern und eine fristgerechte Einreichung der Anträge im April des folgenden Jahres ermöglichen, um sicherzustellen, dass die erforderlichen Genehmigungen vor Inkrafttreten der neuen Vorschriften vorliegen.

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04:04:53

Übergangsregeln

Die Diskussion hebt die Kriterien hervor, die für Übergangsregelungen in der Hochschulbildung festgelegt wurden, und betont, dass Vorschriften, die von Universitäten die Entwicklung neuer Konzepte oder Dokumentationen verlangen, eine verzögerte Umsetzung haben werden. Im Gegensatz dazu werden Regelungen, die schnell übernommen werden können und den Universitäten erhebliche Vorteile bieten, ab dem 1. August dieses Jahres sofort in Kraft treten.

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04:05:39

Prüfungskonzept

Die überarbeitete MRVO schreibt nicht mehr eine Prüfung pro Modul vor; stattdessen verlangt sie die Einreichung eines Prüfungskonzepts, das die Angemessenheit der Bewertung rechtfertigt. Der Akkreditierungsrat kann weitere Klarstellungen zur Angemessenheit des Prüfungskonzepts anfordern, wenn die ursprünglichen Informationen unzureichend sind, sodass die Universitäten etwaige Mängel beheben können, ohne dass ihre Anträge abgelehnt werden.

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04:07:01

Unmittelbare Anwendbarkeit

Ab dem 1. August 2025 werden alle nicht ausdrücklich ausgeschlossenen Vorschriften sofort anwendbar sein. Ein Beispiel dafür ist die Abschaffung der Verpflichtung für Universitäten, die Anwendbarkeit von Modulen in ihren Modulhandbüchern anzugeben, die nicht mehr vorgeschrieben ist.

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04:08:32

Systemakkreditierung

Die überarbeiteten staatlichen Vorschriften gelten sowohl für System- als auch für Programmakkreditierungen. Institutionen, die eine Systemakkreditierung durchlaufen, müssen ihre Fähigkeit nachweisen, die festgelegten Kriterien unabhängig zu erfüllen. Unabhängig davon, wann ihre Akkreditierung oder Re-Akkreditierung erfolgt, sind diese Institutionen verantwortlich für die Umsetzung der neuen Vorschriften.

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04:09:30

Online-Besichtigungen

Die Diskussion beginnt mit den Bedingungen, unter denen Online-Begehungen erlaubt sind. Es wird betont, dass solche Begehungen vom Akkreditierungsrat genehmigt werden müssen. Der Sprecher weist darauf hin, dass seit dem Ende der Pandemie die Präsenzbegehungen wieder aufgenommen wurden und die neuen Musterrechtsverordnungen klar festlegen, dass vor Ort Begehungen am Hochschulstandort die Regelpraxis sind. Ausnahmen von dieser Regel sind nur in gerechtfertigten Fällen erlaubt, wie unvorhergesehenen Umständen wie Naturkatastrophen oder Pandemien, die den geplanten Vor-Ort-Besuch verhindern.

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04:10:30

Ausnahmen für Online-Bewertungen

Der Sprecher erläutert spezifische Ausnahmen, in denen Online-Bewertungen von Anfang an geplant werden können, wie zum Beispiel in Fällen von vollständig digitalen Studienprogrammen ohne physischen Campus. Wirtschaftliche Gründe können den Wechsel zu virtuellen Bewertungen nicht rechtfertigen. Darüber hinaus ist eine hybride Bewertung zulässig, wenn eine Person, die für eine Präsenzbewertung eingeplant ist, aufgrund von Krankheit nicht teilnehmen kann, aber virtuell teilnehmen kann. Diese Flexibilität spiegelt die während der Pandemie gewonnenen Erkenntnisse über die Nutzung neuer Werkzeuge für die virtuelle Teilnahme wider.

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04:11:40

Akkreditierung von Studiengängen

Das Gespräch wechselt zum Akkreditierungsprozess für Studienprogramme und hebt hervor, dass Programme einzeln oder in Gruppen verwandter Programme akkreditiert werden können. Ab dem 2. April 2026 müssen alle Anträge auf Bündelakkreditierung beim Akkreditierungsrat eingereicht werden, der ab dem 18. August des laufenden Jahres mit der Genehmigung von Bündeln beginnen wird. Der Sprecher stellt klar, dass zwar optionale Genehmigungen für Bündel verfügbar waren, diese mit den neuen Vorschriften verpflichtend werden.

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04:12:50

Zählung von Teilstudienprogrammen

Die Diskussion behandelt auch, wie Teilstudiengänge in Bezug auf die Bündelgröße gezählt werden. Es wird bestätigt, dass Teilprogramme im selben Fachbereich, wie verschiedene Bachelorprogramme in Geschichte (60, 90, 120 LP), für die Bestimmung der Bündelgröße als ein einzelnes Programm betrachtet werden. Der Akkreditierungsrat hat sich bemüht, sicherzustellen, dass auch größere Bündel angemessen bewertet werden können, während die Qualität des Bewertungsprozesses aufrechterhalten bleibt.

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04:13:38

Studienprogrammvarianten

Die Diskussion hebt hervor, dass im Kontext von Studienprogrammen Varianten eines Fachs, wie Geschichte, als eins gezählt werden, wenn sie in unterschiedlichen Kapazitäten (Haupt-, Neben- oder Ergänzungsfach) innerhalb eines kombinierten Studienprogramms angeboten werden. Wenn Geschichte beispielsweise als Hauptfach, Nebenfach und Ergänzungsfach angeboten wird, wird es als eine einzige Einheit innerhalb des Programmpakets betrachtet.

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04:14:06

Genehmigung für Programm-Bundles

Es wird klargestellt, dass jedes Programm-Bündel, das aus mehr als vier Studienprogrammen besteht, vor der Einreichung des Antrags die Genehmigung des Akkreditierungsrats erhalten muss, gemäß der neuen Regelung des Musterrechts. Es wird empfohlen, dass die Institutionen diese Genehmigung einholen, bevor sie das Verfahren ankündigen, um Komplikationen zu vermeiden.

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04:14:36

Qualitätsverbesserungsschleife

Die neue Regelung des Modellrechts integriert offiziell eine Qualitätsverbesserungsschleife zwischen den Behörden und den Universitäten, die zuvor ein freiwilliger Service war. Dies ermöglicht es den Universitäten, Probleme, die während des Evaluierungsprozesses identifiziert wurden, anzugehen, bevor der endgültige Akkreditierungsbericht dem Akkreditierungsrat vorgelegt wird, wodurch potenzielle Bedingungen, die nach der Einreichung auftreten könnten, minimiert werden.

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04:15:47

Akkreditierung von Lehrer- und Theologischen Programmen

Bezüglich der Akkreditierung von Lehrerausbildungs- und theologischen Programmen wird bestätigt, dass die erforderliche Zustimmung der zuständigen Behörden oder Kirchen aktiv erteilt werden muss, bevor der Bewertungsbericht an den Akkreditierungsrat weitergeleitet wird. Diese Anforderung bleibt unverändert, und die neue Formulierung im Musterrecht hat eine klärende Funktion.

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04:16:40

Verlängerung der Akkreditierungszeiträume

Änderungen in Absatz 26 des Musterrechts erlauben es dem Akkreditierungsrat nun, die Akkreditierungszeiträume unter bestimmten Bedingungen offiziell zu verlängern. Es wird darauf hingewiesen, dass, wenn ein Antrag rechtzeitig eingereicht wird, der Akkreditierungszeitraum automatisch für die Dauer des Verwaltungsverfahrens verlängert werden kann, wodurch Akkreditierungslücken verhindert und Absolventen geschützt werden.

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04:17:44

Akkreditierungsverordnung

Die Diskussion beginnt mit der Klarstellung der Landesverordnung, die sich speziell auf die Regelung in Paragraph 26, Absatz 2, Satz 3 der MVO konzentriert. Diese Regelung befasst sich mit dem zulässigen Zeitabstand zwischen dem Akkreditierungsbeschluss des Akkreditierungsrates und dem Beginn der Akkreditierungsperiode. Sie besagt, dass die Reakkreditierung spätestens zu Beginn des zweiten Semesters oder Trimesters, das auf den bekannten Akkreditierungsbeschluss folgt, wirksam werden muss. Diese Regel soll sicherstellen, dass Anträge, die lange im Voraus vor der Akkreditierungsfrist eingereicht werden, zeitnah entschieden werden, was mit den bisherigen Praktiken des Akkreditierungsrates übereinstimmt.

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04:18:44

Implementierungsdatum

Eine Frage stellt sich bezüglich des Inkrafttretens der neuen Regelung, das auf den 18. August festgelegt ist. Es wird klargestellt, dass Programme, die vor diesem Datum beginnen, weiterhin der alten MVO unterliegen müssen, auch wenn sie im September beim Akkreditierungsrat eingereicht werden. Der Akkreditierungsrat wird voraussichtlich Entscheidungen auf der Grundlage der neuen Regelungen treffen, sobald alle Landesverordnungen in Kraft sind. Wenn eine Universität notwendige Anpassungen des Lehrplans identifiziert, um den neuen Gesetzen zu entsprechen, kann sie diese Änderungen im Voraus umsetzen, obwohl keine wesentlichen Änderungen erwartet werden, die sofortige Überarbeitungen des Lehrplans erfordern würden.

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04:19:59

Übergangsregelungen

Weitere Anfragen zu den Übergangsregelungen zeigen, dass Universitäten die neuen Regelungen bereits vor der offiziellen Frist am 24. August umsetzen können, wenn sie ihre Anträge einen Monat im Voraus einreichen. Die Absicht hinter dieser Flexibilität ist es, den Universitäten ausreichend Zeit zu geben, sich an die neuen Regeln anzupassen. Wenn die Institutionen bereits über die bevorstehenden Änderungen informiert sind, ist es sinnvoll, sich entsprechend vorzubereiten.

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04:20:54

Überwachung Bewertung

Das Gespräch wechselt zur Überwachung des Prüfungskonzepts, mit Bedenken, dass der Bewertungsprozess über den August hinausgehen könnte. Es wird betont, dass zwar ein umfassender Evaluationsplan erforderlich ist, dieser jedoch nicht vor der Umsetzung der neuen Prüfungen abgeschlossen sein muss, da praktische Erfahrungen für eine effektive Bewertung notwendig sind. Die verschiedenen Bundesländer werden ermutigt, die Verabschiedung und Veröffentlichung der neuen Vorschriften zu beschleunigen, mit der Erwartung, dass dies vor dem 18. August geschehen wird, obwohl die Zeitrahmen je nach Region variieren können.

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04:22:15

Dienstleistungserbringung

Der Akkreditierungsrat wird weiterhin Unterstützungsdienste anbieten, ähnlich wie in der Vergangenheit, um sicherzustellen, dass alle gültigen Vorschriften für die Interessengruppen zugänglich sind. Dieser fortlaufende Service ist entscheidend für die Aufrechterhaltung von Klarheit und Konsistenz im Akkreditierungsprozess, während neue Vorschriften in Kraft treten.

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04:22:24

Regulierungsaktualisierung

Die Organisation wird neue staatliche Vorschriften auf ihrer Website veröffentlichen und verlinken, sobald sie davon Kenntnis erlangt. Es kann zu einer leichten Verzögerung bei der Umsetzung kommen, aber der aktuelle Stand dieser Vorschriften wird auf ihrer Unterseite verfügbar sein.

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04:22:58

Qualitätsverbesserungsprozess

Der Qualitätsverbesserungskreislauf könnte in Zukunft verpflichtend werden, obwohl er derzeit ein freiwilliges Element für Universitäten bleibt. Die Institutionen können entscheiden, auf das Feedback des Akkreditierungsrates zum Überwachungsbericht zu warten, bevor sie Änderungen vornehmen.

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04:24:01

Akkreditierungsverfahren

Die aktualisierten Vorschriften zur Akkreditierung nach Paragraph 24 gelten nicht für interne Verfahren. Systemakkreditierte Hochschulen können frei über das Evaluationsformat für ihre internen Prozesse entscheiden, während Paragraph 24 speziell für die Programmakkreditierung vorgesehen ist.

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04:25:11

Archivierung alter Vorschriften

Es gibt eine Anfrage, die alten staatlichen Vorschriften, einschließlich ihrer Begründungen, zur Referenz auf der Homepage beizubehalten. Die Organisation bestätigte, dass sie die vorherigen Vorschriften auf ihrer Archivseite zugänglich halten wird, um sicherzustellen, dass historische Vorschriften für zukünftige Referenzen erhalten bleiben.

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04:26:20

Übergangsphase

Während der Übergangsphase liegt der Fokus auf der fristgerechten Umsetzung neuer Vorschriften. Der Sprecher betont die Bedeutung eines reibungslosen Übergangs und versichert, dass sie zwar die Maßnahmen des Akkreditierungsrates nicht diktieren können, sich jedoch der potenziellen Herausforderungen bewusst sind, die in dieser Zeit auftreten können.

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04:27:21

Praktische Handhabung

Der Redner betont die Bedeutung, praktische Lösungen für Situationen zu finden, in denen Fristen herausfordernd sein können. Er drückt Dankbarkeit für das Verständnis des Publikums aus und ermutigt die Anwesenden, Fragen zu stellen, wobei er die Notwendigkeit von Klarheit in der Kommunikation hervorhebt, insbesondere für das Online-Publikum.

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04:28:15

Akkreditierungsfrist

Ein kritischer Punkt wird zum Akkreditierungsprozess angesprochen: Die Frist für die Umsetzung ist an die Einreichung des Antrags beim Akkreditierungsrat gebunden, nicht nur an die Vertragsunterzeichnung mit der Agentur. Der Sprecher stellt klar, dass alle nach dem 18. eingereichten Anträge den neuen Vorschriften entsprechen müssen, was die Bedeutung dieser Unterscheidung für alle beteiligten Interessengruppen unterstreicht.

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04:29:01

Regulatorische Änderungen

Der Sprecher stellt klar, dass es zwei unterschiedliche Zeitlinien bezüglich der Akkreditierungsentscheidungen gibt. Entscheidungen des Akkreditierungsrates nach dem 1. August werden den neuen Vorschriften unterliegen, unabhängig davon, wann die Anträge eingereicht wurden. Das bedeutet, dass selbst wenn Anträge früher eingereicht wurden, sie nach den neuen Regeln bewertet werden, wenn die Entscheidungen des Rates nach dem 1. August erfolgen. Der Sprecher versichert dem Publikum, dass die Übergangsregelungen sorgfältig geprüft und als handhabbar erachtet wurden.

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04:30:12

Vielfalt Konzepte

Eine Frage zu den Konzepten von Gleichheit und Vielfalt stellt sich, wobei Bedenken hinsichtlich ihrer Wirksamkeit geäußert werden. Der Sprecher weist darauf hin, dass der Akkreditierungsrat dieses Thema bisher nicht behandelt hat und betont die Notwendigkeit eines kohärenten Konzepts von den Institutionen. Er unterstreicht, dass die Institutionen ihre Dimensionen der Vielfalt und die Gründe für ihre Entscheidungen klar artikulieren müssen, was darauf hinweist, dass dies ein Thema für zukünftige Diskussionen im Rat sein wird.

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04:31:58

Vielfalt in der Akkreditierung

Die Diskussion betonte die Bedeutung, den Universitäten die Freiheit zu lassen, wie sie die Dimensionen der Vielfalt in ihren Akkreditierungsprozessen angehen. Es wurde angemerkt, dass strenge Anforderungen die Autonomie der Hochschulen untergraben könnten. Der Redner schlug vor, dass der Akkreditierungsrat dieses Thema weiter erörtern sollte, was den Wunsch nach einem flexibleren Ansatz anzeigt.

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04:32:23

Zugänglichkeitsanforderungen

Das Gespräch berührte die bestehenden Anforderungen an Universitäten hinsichtlich der Barrierefreiheit für Studierende mit besonderen Bedürfnissen. Es wurde hervorgehoben, dass der Akkreditierungsrat bereits Richtlinien herausgegeben hat, um einen barrierefreien Zugang zu gewährleisten, was eine proaktive Haltung zur Inklusion widerspiegelt. Der Sprecher erkannte die Notwendigkeit fortlaufender Diskussionen darüber an, wie man sich an eine erweiterte Definition von Vielfalt in diesem Kontext anpassen kann.

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04:33:06

Bündelter Genehmigungsprozess

Eine Frage stellte sich, ob gebündelte Genehmigungen durch die vierteljährlichen Sitzungen des Akkreditierungsrates gehen müssen. Die Antwort stellte klar, dass die Antwort 'nein' ist; diese Genehmigungen werden vom Vorstand entschieden, oft ohne die Notwendigkeit von Ratssitzungen. Der Prozess ist effizient, wobei 95 % bis 99 % der gebündelten Genehmigungen typischerweise in weniger als vier Wochen abgeschlossen werden, was ein optimiertes und effektives Betriebsverfahren demonstriert.

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04:34:40

Veranstaltungszusammenfassung und Reflexionen

Als die Veranstaltung zu Ende ging, wurden Überlegungen zu den Diskussionen des Tages geteilt, die sowohl als schnell als auch als tiefgründig charakterisiert wurden. Die Redner äußerten ihre Wertschätzung für die kooperative Atmosphäre unter Vertretern verschiedener Organisationen, einschließlich Universitäten, Regierungsbehörden und dem Akkreditierungsrat. Sie hoben die Bedeutung gemeinsamer Anstrengungen zur Verbesserung des Akkreditierungssystems hervor und erkannten die Komplexität und weitreichenden Auswirkungen des neuen regulatorischen Rahmens an.

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04:36:39

Vielfältige Perspektiven

Die Diskussion betonte die Bedeutung, Fragen, Probleme und Herausforderungen aus verschiedenen Perspektiven innerhalb von Institutionen offen anzusprechen. Es wurde festgestellt, dass verschiedene Interessengruppen, wie Mitglieder des Akkreditierungsrates, Vertreter von Agenturen und Hochschulpersonal, einzigartige Sichtweisen haben, die zu einem reicheren Dialog beitragen. Der Redner hob den Wert hervor, diese unterschiedlichen Perspektiven zu verstehen, selbst wenn sie zunächst verwirrend sind, da sie zu produktiven Ergebnissen führen können.

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04:37:39

Übergangsregelungen

Ein wesentlicher Schwerpunkt lag auf den Übergangsregelungen, die für viele Universitäten ein Anliegen sind. Der Redner wies darauf hin, dass die neuen Regelungen, insbesondere die, die Studiengänge und Organisation betreffen, erst ab dem nächsten Jahr umgesetzt werden müssen. Dieser Zeitrahmen wurde als positive Entwicklung angesehen, die den Universitäten einen überschaubaren Weg nach vorne bietet.

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04:38:20

Bedeutung des Dialogs

Der während des Treffens geführte Dialog wurde als entscheidend erachtet, nicht nur für den Akkreditierungsrat, sondern auch für alle Teilnehmer, einschließlich der Studierenden. Der Redner ermutigte zu einer fortlaufenden Kommunikation und lud ein, Fragen und Kommentare über offene Kanäle zu stellen. Es wurde ein wiederkehrendes Gefühl unter den Universitäten anerkannt, dass bestimmte Maßnahmen möglicherweise nicht zulässig seien, was der Redner als möglicherweise auf Missverständnissen basierend ansah. Er forderte die Beteiligten auf, sich zu melden, um diese Fragen zu klären.

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04:39:56

Anerkennung der Beiträge

Als die Sitzung zu Ende ging, drückte die Rednerin ihre Dankbarkeit für das Engagement und die Fragen der Teilnehmer aus und betonte, dass keine Frage unbeantwortet bleiben würde. Sie würdigte die Bemühungen der Organisationsteams und aller Mitwirkenden an der Veranstaltung und hob die gemeinsame Leistung hervor, einen umfassenden Informationsaustausch zu ermöglichen. Die Rednerin, Christina Satori, schloss mit einem Aufruf zu Applaus für alle Beteiligten.

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04:41:14

Abschließender Dank

In einem abschließenden Hinweis dankte Christina Satori allen Anwesenden, Teilnehmern, Freiwilligen und technischen Mitarbeitern, die zum Erfolg der Veranstaltung beigetragen haben. Sie erkannte die Bedeutung ihrer Rollen bei der Vorbereitung und Durchführung des Treffens an, um sicherzustellen, dass es für alle Beteiligten informativ und ansprechend war.

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